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Kennzeichenbeleuchtung (TTT-Technik, Tipps und Tricks)

ghopper ⌂, Hildesheim, (vor 4557 Tagen)

Hallo,

da will ich mal mein Auto polieren und finde natürlich gleich wieder einen Defekt. Kennzeichenbeleuchtung brennt nur rechts. Das Ding aufgemacht und natürlich ist wieder alles Schrott, schlammig und unter Wasser:

[image]

Bei der linken Birne ist der Kopf abgeplatzt, kann man einfach wechseln:

[image]

Rechts ist alles voller Grünspan. Kaum fasse ich an die Kontakte, habe ich sie auch schon in der Hand:

[image]

Und den unteren Kontakt der Fassung gleich mit:

[image]


Ich habe das Teil im November 2010 neu machen lassen, zu der Zeit war ich noch für sowas in der Renault-Werkstatt :-| , damals waren die Kontakte auch vergammelt. Also hält sowas nur 3 Jahre.

Infos:

-Kennzeichenbeleuchtung KA 80, Teile-Nr. 8200103259 (nur für Flügeltüren!)
-2x Leuchtmittel W5W
-Abgesichert durch die Sicherung F31 mit 10A, diese ist zuständig für:

Standlichtleuchte links (185, 173)
Kennzeichenbeleuchtung (166, 167)
Kontrolllampe Instrumententafel (247)
Beleuchtung Schalter (125,101,123,128,210,261,319,653,1003)
Schalter Schiebedach (317)
UCH (645)

Falls also in diesem Bereich die Sicherung fliegt, mal aus der Kennzeichenbeleuchtung den Goldfisch wieder rauslassen...

Da im Netz nichts zu finden war habe ich beim Createur bestellt, 29,-€.
Und beim Neuteil werde ich direkt die Kontakte versiegeln, damit ich nicht in 3 Jahren schon wieder da ran muss. Vielleicht dengel ich auch keine Flachstecker für 2,5mm² an die dünnen Kabel dran...

Und polieren ist für heute gestorben, keinen Bock mehr.

Gruß,
ghopper

--
1,2 16V Expression Wüstenbeige-Metallic, D4F 730 Motor (KC1D), EZ 02/2005, 301000km in 05/2019
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2016/ 2017/ 2018 Edersee

Kennzeichenbeleuchtung

VEC-LOTHAR, (vor 4557 Tagen) @ ghopper

Moin ghopper

Ich hatte beim roten Kangoo auch derartige Probleme. Hab ich aber elegant gelöst und seitdem keine Probleme mehr. Hab die Originalfassungen rausgeschmissen und SMD-Streifen eingebaut und verlötet. Dann bei der Montage der ganzen Lampe Silikon zum Einsatz gebracht. An der markierten Stelle beim montieren der Lampe eine Silikon-Wurst mit einfügen und das Wasser kann nicht mehr von oben ins Lampengehäuse fließen.

Bild:

[image]

Viele Grüße

Lothar

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Kennzeichenbeleuchtung

ghopper ⌂, Hildesheim, (vor 4557 Tagen) @ VEC-LOTHAR

Moin ghopper

Ich hatte beim roten Kangoo auch derartige Probleme. Hab ich aber elegant gelöst und seitdem keine Probleme mehr. Hab die Originalfassungen rausgeschmissen und SMD-Streifen eingebaut und verlötet. Dann bei der Montage der ganzen Lampe Silikon zum Einsatz gebracht. An der markierten Stelle beim montieren der Lampe eine Silikon-Wurst mit einfügen und das Wasser kann nicht mehr von oben ins Lampengehäuse fließen.

Gute Idee.
Ist die schwarze Halterung beim Neuteil eigentlich dabei? Plastikteile werden bei dieser Witterung nicht gerne bewegt. Und falls ich das Alte ab- und wieder anmontieren muss graut mir schon vor abgebrochenen Rastnasen...

Gruß,
ghopper

--
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Kennzeichenbeleuchtung

meinautoistkaputt, (vor 4557 Tagen) @ ghopper

Moin ghopper,

Standlichtleuchte links (185, 173)
Kennzeichenbeleuchtung (166, 167)
Kontrolllampe Instrumententafel (247)

Noch jemand der mit den Nummer arbeitet. *thumbsup*

Ich würde einen Schrumpfschlauch beginnend am Leuchtmittel bis einige Zentimeter über die Leitung ziehen.
Die Fassungen müssen relativ heiß werden. Hat schon jemand LED probiert? In Warmton versteht sich.

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Kennzeichenbeleuchtung

ghopper ⌂, Hildesheim, (vor 4557 Tagen) @ meinautoistkaputt
bearbeitet von ghopper,

Ich würde einen Schrumpfschlauch beginnend am Leuchtmittel bis einige Zentimeter über die Leitung ziehen.

Bei mir sind die Lämpchen mit einer Art Dichtung aus Silikon geschützt. Der Brüller, wenn man bedenkt, das die Anschlüsse absolut ungeschützt dastehen. Die werde ich mit Heißkleber ausgiessen, habe ich schon bei den Neblern so gemacht:

[image]

Hat schon jemand LED probiert? In Warmton versteht sich.

Vom Thema LED hab ich erstmal die Nase voll.
Werden zwar haufenweise angeboten (gib mal in der Bucht "Kennzeichenbeleuchtung" ein), haben aber alle den Vermerk ohne Zulassung StVZO.

Gruß,
ghopper

--
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Kennzeichenbeleuchtung

meinautoistkaputt, (vor 4557 Tagen) @ ghopper

Werden zwar haufenweise angeboten (gib mal in der Bucht "Kennzeichenbeleuchtung" ein), haben aber alle den Vermerk ohne Zulassung StVo.

Merkwürdig? Viele neue Autos haben doch welche eingebaut! Die muß es doch als Ersatzteil geben?
Oder gehen die nicht kaputt? Doch! Habe ich erst heute auf der Autobahn gesehen.

Kennzeichenbeleuchtung

VEC-LOTHAR, (vor 4557 Tagen) @ meinautoistkaputt

Werden zwar haufenweise angeboten (gib mal in der Bucht "Kennzeichenbeleuchtung" ein), haben aber alle den Vermerk ohne Zulassung StVo.

Merkwürdig? Viele neue Autos haben doch welche eingebaut! Die muß es doch als Ersatzteil geben?
Oder gehen die nicht kaputt? Doch! Habe ich erst heute auf der Autobahn gesehen.

Ich hab ähnlich dieser in der Kennzeichenlampe und im Innenraum verbaut:
http://www.highlight-led.de/led-beleuchtung/flexible_led-streifen/smd_stripe_3528_weiss...

Sind gut teilbar und man kann die Adern gut an den Lötpunkten anlöten. Wie gesagt, ich hab damit noch keine Probleme gehabt.

Viele Grüße

Lothar

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Kennzeichenbeleuchtung

Wintergarten, (vor 4556 Tagen) @ VEC-LOTHAR
bearbeitet von Wintergarten,

Hi Lothar,

das ist eine schoene Technik, aber ohne Zulassung fuer den Strassenverkehr.
Wuerde ich auch gern in der Kennzeichenleuchte verwenden, aber man weiss ja nie, an was fuer einen HU-Pruefer man geraet ...


Gruesse
Wintergarten

Kennzeichenbeleuchtung

VEC-LOTHAR, (vor 4556 Tagen) @ Wintergarten

Hi Lothar,

das ist eine schoene Technik, aber ohne Zulassung fuer den Strassenverkehr.
Wuerde ich auch gern in der Kennzeichenleuchte verwenden, aber man weiss ja nie, an was fuer einen HU-Pruefer man geraet ...

Wieso? Die SMD-Streifen sind hinter der transparenten Abdeckung und leuchten von oben herab das Kennzeichen gleichmäßig an. Wieso soll man da noch an einer Straßenverkehrszulassung zweifeln? Ist doch alles gemäß StVZO.

Viele Grüße

Lothar

Kennzeichenbeleuchtung

Der Henrik, (vor 4556 Tagen) @ VEC-LOTHAR

Hi Lothar,

das ist eine schoene Technik, aber ohne Zulassung fuer den Strassenverkehr.
Wuerde ich auch gern in der Kennzeichenleuchte verwenden, aber man weiss ja nie, an was fuer einen HU-Pruefer man geraet ...


Wieso? Die SMD-Streifen sind hinter der transparenten Abdeckung und leuchten von oben herab das Kennzeichen gleichmäßig an. Wieso soll man da noch an einer Straßenverkehrszulassung zweifeln? Ist doch alles gemäß StVZO.


Genau wie die 100 watt H4 Birnen, die befinden sich auch hinter einer transparenten Abdeckung und leuchten von obern herab die Straße an. Mehr nicht. Sind die also jetzt auch erlaubt? Super!

StVZO §60 Abs. 4

VEC-LOTHAR, (vor 4556 Tagen) @ Der Henrik
bearbeitet von VEC-LOTHAR,

Das man sich hier auch immer rechtfertigen muss und dauernd mit dem bösen Finger gezeigt wird, ist für mich völlig unverständlich...aber macht, was ihr wollt, könnt ihr ja selber lesen.

(4) Hintere Kennzeichen müssen eine Beleuchtungseinrichtung haben, die das ganze Kennzeichen bei Fahrzeugen der Gattung a der Anlage V in der bis zum 1. November 2000 geltenden Fassung auf 20 m, bei Fahrzeugen der Gattungen c und d dieser Anlage auf 25 m - bei reflektierenden Kennzeichen auf 20 m; bei Fahrzeugen mit Kennzeichen nach Anlagen Va, Vb, Vc und Vd auf 20 m - lesbar macht. Bei Kleinkrafträdern, Fahrrädern mit Hilfsmotor und motorisierten Krankenfahrstühlen, die ein amtliches Kennzeichen führen, ist eine Einrichtung zur Beleuchtung des Kennzeichens zulässig, jedoch nicht erforderlich. Die Beleuchtungseinrichtung darf kein Licht unmittelbar nach hinten austreten lassen.

Nachtrag: In der neuen Fassung der StVZO ist der §60 sogar gestrichen worden.
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/stvzo_2012/gesamt.pdf
Und jetzt gilt §10 Abs.6 Fahrzeug-Zulassungsverordnung und der Text ist eigentlich identisch: http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_10.php


*zunge* *zunge* *zunge*

StVZO §60 Abs. 4

Der Henrik, (vor 4556 Tagen) @ VEC-LOTHAR

Das man sich hier auch immer rechtfertigen muss und dauernd mit dem bösen Finger gezeigt wird, ist für mich völlig unverständlich...aber macht, was ihr wollt, könnt ihr ja selber lesen.


Ja, DAS versteh ich auch nicht.....

http://forum.mykangoo.de/index.php?id=280285

StVZO §60 Abs. 4

VEC-LOTHAR, (vor 4556 Tagen) @ Der Henrik

Das man sich hier auch immer rechtfertigen muss und dauernd mit dem bösen Finger gezeigt wird, ist für mich völlig unverständlich...aber macht, was ihr wollt, könnt ihr ja selber lesen.

Ja, DAS versteh ich auch nicht.....

http://forum.mykangoo.de/index.php?id=280285

Dann lerne Deutsch!

StVZO §60 Abs. 4

nehvada, (vor 4552 Tagen) @ VEC-LOTHAR

wichtig ist folgender passus:

"(13) Abweichend von Absatz 2 Satz 1 und Absatz 6 Satz 2 und 3 dürfen nach § 22a Absatz 1 Nummer 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bauartgenehmigte Beleuchtungseinrichtungen für hintere transparente Kennzeichen oder Beleuchtungseinrichtungen, die mit dem Kennzeichen eine Einheit bilden oder bei der sich das Kennzeichen hinter einer durchsichtigen, lichtleitenden Abschlussscheibe befindet,

weißes Licht nach hinten abstrahlen oder

mit einer Abschlussscheibe vor dem Kennzeichen versehen sein, soweit jeweils die Nummern 22 und 22a der Technischen Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach § 22a StVZO vom 5. Juli 1973 (VkBl. 1973 S. 558), die zuletzt durch die Bekanntmachung vom 21. Juli 2006 (VkBl. 2006 S. 645) geändert worden sind, eingehalten werden. Die bauartgenehmigte Beleuchtungseinrichtung muss mit dem amtlich zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sein."

led-streifen sind NICHT zulässig, kannste drehen und wenden wie du willst.

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Kennzeichenbeleuchtung

JAU ⌂, 74632, (vor 4556 Tagen) @ VEC-LOTHAR

Tja, nur leider müssen Leuchtmittel am Fahrzeug ein Zulassung haben. Ohne E-Nummer iss nich.

Also fass dich das nächste Mal an der eigene Nase bevor du wieder einen runterputzt.


mfg JAU

--
No Shift - No Service

ehemals 4x4 1,6l G1/Ph1 2002

Kennzeichenbeleuchtung

Der Henrik, (vor 4556 Tagen) @ JAU


Also fass dich das nächste Mal an der eigene Nase bevor du wieder einen runterputzt.

Wer jez? Lothar oder ich? *what*

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Kennzeichenbeleuchtung

JAU ⌂, 74632, (vor 4556 Tagen) @ Der Henrik

Du hast mich grad ganz schön erschreckt, ich dachte echt schon ich wär im Thread an der falschen Stelle eingestiegen. *what*

Aber das passt, mein Beitrag steht hinter dem von Lothar...


mfg JAU

--
No Shift - No Service

ehemals 4x4 1,6l G1/Ph1 2002

Kennzeichenbeleuchtung

Der Henrik, (vor 4555 Tagen) @ JAU

Bei mir siehts aus wie einen Antwort auf meinen Beitrag. Vielleicht nehm ich mal ne andere Ansicht....

Kennzeichenbeleuchtung

VEC-LOTHAR, (vor 4555 Tagen) @ JAU

Tja, nur leider müssen Leuchtmittel am Fahrzeug ein Zulassung haben. Ohne E-Nummer iss nich.

Also fass dich das nächste Mal an der eigene Nase bevor du wieder einen runterputzt.

Dann sag mir bitte mal, wo das in welcher Vorschrift steht, welches Leuchtmittel in der Kennzeichenbeleuchtung verbaut werden darf. Ich sehe nur die Vorschrift, dass es in 20 Metern Entfernung gut sichtbar sein muss, gleichmäßig ausgeleuchtet sein muss und die Beleuchtung nicht nach hinten abstrahlen darf. Mir ist schon klar, dass ich dort keine 21W-Autolampe verbauen darf, weil das könnte ja mal irgendwann den Hintermann blenden, wenn die Kunststoffteile von der Glühlampenhitzeentwicklung weggeschmort sind.

Also....wo steht das, welche Beleuchtung ich dort verbauen darf?

Viele Grüße

Lothar

Kennzeichenbeleuchtung

Der Henrik, (vor 4555 Tagen) @ VEC-LOTHAR
bearbeitet von Der Henrik,

Lern deutsch und lies:

§22a (1) Nr. 21 StVZO

in Verbindung mit


§10 (6) FZV

Hintere Kennzeichen müssen eine Beleuchtungseinrichtung haben, die den technischen Vorschriften der Richtlinie 76/760/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. L 262 vom 27.9.1976, S. 85) oder der ECE-Regelung Nummer 4 über einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichenschild von Kraftfahrzeugen (mit Ausnahme von Krafträdern) und ihren Anhängern (VkBl. 2004 S. 613) in der jeweils geltenden Fassung entspricht und die das ganze Kennzeichen auf 20 m lesbar macht. Für Krafträder gilt die Richtlinie 97/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1997 über bestimmte Bauteile und Merkmale von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen (ABl. L 226 vom 18.8.1997, S. 1) oder die ECE-Regelung Nr. 53 über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Krafträdern hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen (VkBl. 2005 S. 778) in der jeweils geltenden Fassung. Die Beleuchtungseinrichtung darf kein Licht unmittelbar nach hinten austreten lassen.


Gesetzliche Grundlagen würd ich mir immer über JURIS holen, nicht aus irgendwelchen Foren....

Das man sich hier auch immer rechtfertigen muss und dauernd mit dem bösen Finger gezeigt wird, ist für mich völlig unverständlich...aber macht, was ihr wollt, könnt ihr ja selber lesen.

Kennzeichenbeleuchtung

VEC-LOTHAR, (vor 4555 Tagen) @ Der Henrik

Lern deutsch und lies:

§22a (1) Nr. 21 StVZO

in Verbindung mit


§10 (6) FZV


Gesetzliche Grundlagen würd ich mir immer über JURIS holen, nicht aus irgendwelchen Foren....

Das man sich hier auch immer rechtfertigen muss und dauernd mit dem bösen Finger gezeigt wird, ist für mich völlig unverständlich...aber macht, was ihr wollt, könnt ihr ja selber lesen.

Und genau das habe ich gelesen und auch aufgeführt:
http://forum.mykangoo.de/index.php?id=280312
Und ausserdem habe ich die Regelung ECE Nr.4 gelesen und verstanden. Meine Kennzeichenbeleuchtung bleibt drin und entspricht den Vorschriften, Basta!

Kennzeichenbeleuchtung

Der Henrik, (vor 4555 Tagen) @ VEC-LOTHAR
bearbeitet von Der Henrik,

Hä? Du hast nicht gelesen und nichts verstanden:

Artikel 1

( 1 ) Die EWG-Bauartgenehmigung für jeden Typ einer Beleuchtungseinrichtung für das hintere Kennzeichen , der den Bau - und Prüfvorschriften der Anhänge 0 , I , III und IV entspricht , wird von den einzelnen Mitgliedstaaten erteilt .

( 2 ) Der Mitgliedstaat , der die EWG-Bauartgenehmigung erteilt hat , trifft - erforderlichenfalls in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden der übrigen Mitgliedstaaten - die gebotenen Maßnahmen , um die Übereinstimmung der Produktion mit dem genehmigten Typ soweit notwendig zu überwachen . Die Überwachung beschränkt sich auf Stichproben .

Artikel 2

Die Mitgliedstaaten weisen dem Hersteller oder seinem Beauftragten für jeden Typ einer Beleuchtungseinrichtung für das hintere Kennzeichen , für den sie nach Artikel 1 die EWG-Bauartgenehmigung erteilen , ein EWG-Genehmigungszeichen nach dem Muster des Anhangs I zu .

Die Mitgliedstaaten treffen alle zweckdienlichen Maßnahmen , um die Verwendung von Genehmigungszeichen zu verhindern , die zu einer Verwechslung zwischen Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichen eines Typs , für den eine EWG-Bauartgenehmigung nach Artikel 1 erteilt wurde , und anderen Einrichtungen führen können .

Artikel 3

( 1 ) Die Mitgliedstaaten dürfen das Inverkehrbringen von Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichen nicht wegen ihrer Bau - oder Wirkungsweise verbieten , wenn sie mit dem EWG-Genehmigungszeichen versehen sind .

( 2 ) Ein Mitgliedstaat darf jedoch das Inverkehrbringen von Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichen , die mit dem EWG-Genehmigungszeichen versehen sind , verbieten , wenn sie systematisch nicht mit dem Typ übereinstimmen , für den die Bauartgenehmigung erteilt wurde .

Es entspricht nicht mehr der genehmigten Bauart! Das betrifft nunmal die gesamte Bauweise, inkl. Fassungen und Leuchtmittel. Wenn das zu hell wird führt das u. U. zu Verwechslungen mit Standlichtern im Verkehr und irritiert andere Verkehrsteilnehmer.

Gesetze und Verordnungen muß man immer KOMPLETT lesen und nicht aufhöhren, wenn man vermeintlich das für sich passende gefunden hat!

Kennzeichenbeleuchtung

Der Henrik, (vor 4555 Tagen) @ VEC-LOTHAR

Was willst Du damit jetzt sagen? Deine Konstruktion entspricht nicht der genehmigten Bauart! Die Kombination Leuchtmittel / Streuglas hat, so wie Du das gebastelt hast, nirgends zur Bauartprüfung vorgelegen.

Oder willst Du Dich nur über die etwas verschwurbelte Schreibweise der Verordnungen lustig machen?

Kennzeichenbeleuchtung

Oliver -- (Moderator), (vor 4555 Tagen) @ VEC-LOTHAR

Gesetze und Verordnungen muß man immer KOMPLETT lesen und nicht aufhöhren, wenn man vermeintlich das für sich passende gefunden hat!


Gaaaaaanz genau!!! Lesen und verstehen, messen und prüfen!!!
So geschehen:
http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Anlage/static/ECE/r-4-hintere-kennzeichenbe-leuchtung...

Schönes Wochenende!!!

Hallo!
Hört auf euch mit gegoogelten Gesetzestexten zuzuschmeissen und schaltet mal den gesunden Menschenverstand ein.
Lothars Lösung mag zwar schick sein und niemanden blenden aber da nirgendwo dieses ominöse E-Zeichen drauf klebt, hat es keine Zulassung für Autos und darf deswegen nicht verbaut werden.

Gruss Oliver

--
G1 Ph1 Kangoo 1.2 RT 9/1998 Magenta-Rot 6/2015 verkauft
G1 Ph1 Rapid 1.6 16V 9/2001 Arktis-Weiss 11/2018 verkauft
G2 Ph2 Kangoo 1.6 16V 9/2013 Mineral-Weiss

Kangootreffen: 2004, 2006, 2008, 2010, 2011, 2013

Kennzeichenbeleuchtung

VEC-LOTHAR, (vor 4555 Tagen) @ Oliver -- (Moderator)

Gesetze und Verordnungen muß man immer KOMPLETT lesen und nicht aufhöhren, wenn man vermeintlich das für sich passende gefunden hat!


Gaaaaaanz genau!!! Lesen und verstehen, messen und prüfen!!!
So geschehen:
http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Anlage/static/ECE/r-4-hintere-kennzeichenbe-leuchtung...

Schönes Wochenende!!!


Hallo!
Hört auf euch mit gegoogelten Gesetzestexten zuzuschmeissen und schaltet mal den gesunden Menschenverstand ein.

Hab ich getan!

Lothars Lösung mag zwar schick sein und niemanden blenden aber da nirgendwo dieses ominöse E-Zeichen drauf klebt, hat es keine Zulassung für Autos und darf deswegen nicht verbaut werden.

Wenn man nicht weiß, wie das Ganze real aussieht, sollte man nicht vorverurteilen.
Ich hab auch nichts geschrieben über die nicht zugelassenen 12V-Steckdosen, die alle kein Prüfzeichen haben:
http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Anlage/static/ECE/r-21-innenausstattung-pdf.pdf?__blo...

Schönes Wochenende!!

Kennzeichenbeleuchtung

Der Henrik, (vor 4555 Tagen) @ VEC-LOTHAR

Ich hab auch nichts geschrieben über die nicht zugelassenen 12V-Steckdosen, die alle kein Prüfzeichen haben:


Doch, eben gerade! Aber ich finde in dem pdf nicht das Wort "Steckdose". Was willst Du damit jetzt sagen?

Kennzeichenbeleuchtung

Horst, (vor 4555 Tagen) @ VEC-LOTHAR

Hallo,
ich schätze mal die Vorschrift einzuhalten ist total einfach, aber theoretisch wird man wohl wirklich ein Prüfzeichen beantragen müssen, was die Sache dann recht teuer machen würde.
Aber mal im Ernst, wenn es hell genug ist und niemand blendet wird auch bei der HU kaum was passieren, die zerlegen ja nix, und die meisten haben auch ein gesunden Menschenverstand und würden an so ner Stelle im Zweifel auch nicht genauer schauen, wenn es denn ordentlich leuchtet.

In Praxis sind die Teile eh so verdreckt, dass die Vorschrift mit der Lesbarkeit ohnehin nach ein paar Betriebsjahren kaum eingehalten werden.

Ich find das ne gute Idee mit der LED Umrüstung und würde das bei Bedarf auch umrüsten, bei mir hat allerdings vor Kurzen noch ein gründliches Reinigen ausgereicht.


Gruß

Horst

Kennzeichenbeleuchtung

VEC-LOTHAR, (vor 4553 Tagen) @ Horst

Hallo Horst

ich schätze mal die Vorschrift einzuhalten ist total einfach, aber theoretisch wird man wohl wirklich ein Prüfzeichen beantragen müssen, was die Sache dann recht teuer machen würde.

Ich kann mich nicht daran erinnern, dass es Prüfzeichen für Leuchtmittel gibt. Ebensowenig gibt es Prüfzeichen für Schallzeicheneinrichtungen sprich Hupen. Dort kann man einsetzen, was man will, solange der Ton und die Lautstärke den Vorschriften entspricht. Eine Hupe ist auch ein Anbauteil des Fahrzeugs, nicht wahr?

Aber mal im Ernst, wenn es hell genug ist und niemand blendet wird auch bei der HU kaum was passieren, die zerlegen ja nix, und die meisten haben auch ein gesunden Menschenverstand und würden an so ner Stelle im Zweifel auch nicht genauer schauen, wenn es denn ordentlich leuchtet.

Es leuchtet ordentlich, blendet niemanden und ein TÜV-Prüfer hat sich die Sache ebenfalls angesehen, genauso wie meine SMD-LED-Innenbeleuchtung, die ich auch mit den SMD-Streifen gemacht habe.

Ich find das ne gute Idee mit der LED Umrüstung und würde das bei Bedarf auch umrüsten, bei mir hat allerdings vor Kurzen noch ein gründliches Reinigen ausgereicht.

Wenn die Fassungen in der Kennzeichenbeleuchtungseinheit nicht 2 Mal abgeraucht wären, würde es heute noch original und verdreckt leuchten. Und genau deshalb hab ich mir etwas einfallen lassen, was den Vorschriften entpricht und wer es immer noch nicht wahrhaben will, soll in seinem Glauben leben....mir egal, ich rechtfertige mich nicht mehr dafür, ich hab alles dazu gesagt. Innovative Ideen werden hier sowieso meistens in den Dreck geredet.

Viele Grüße

Lothar

Kennzeichenbeleuchtung

nehvada, (vor 4552 Tagen) @ VEC-LOTHAR
bearbeitet von nehvada,

Ich kann mich nicht daran erinnern, dass es Prüfzeichen für Leuchtmittel gibt. .........

Lothar

dann schau dir mal die original verbauten glühbirnen und sofitten an. jeweils auf der fassung ist ein pfrüfzeichen. deine smd-streifen haben das nicht. punkt.

Kennzeichenbeleuchtung

Horst, (vor 4552 Tagen) @ nehvada

Hallo,
und genau deshalb wird bei jeder HU auch das Prüfzeichen an
Kubelwellenbeleuchtung überprüft.
Das sind die wirklich wichtigen Dinge.

Kennzeichenbeleuchtung

nehvada, (vor 4552 Tagen) @ Horst

es ging lediglich um die frage ob es zulässig ist. denn das ist es nicht. ob du oder ich oder jemand anderes sich drum kümmert ist was anderes. bei mir ist/war auch nicht immer alles legal.

nur sollte man halt nicht falsche hoffnungen schüren ob so was legal sein kann oder nicht. ab und zu muss man halt mal was richtig stellen.

davon abgesehen, mit led beleuchtete nummernschilder fallen mir häufig durch extrem unregelmässige beleuchtung auf. oftmals werden da nur die direkt unterhalb befindlichen buchstaben beleuchtet, wärend der rest eher im dunkeln bleibt. das ist weder schön noch erfüllt es seinen zweck. dann lieber ganz ohne beleuchtung (des nummernschildes).

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Kennzeichenbeleuchtung

ghopper ⌂, Hildesheim, (vor 4552 Tagen) @ Horst

Hallo,
und genau deshalb wird bei jeder HU auch das Prüfzeichen an
Kubelwellenbeleuchtung überprüft.
Das sind die wirklich wichtigen Dinge.

Vergiss nicht die Vergaser-Innenbeleuchtung mit Lithium-Sulfat-Chlorophyll-Legierung. Manche hatte da schon Xenon drin!

Gruß,
ghopper:-P

--
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BIRDY3, (vor 4020 Tagen) @ VEC-LOTHAR

Es leuchtet ordentlich, blendet niemanden und ein TÜV-Prüfer hat sich die Sache ebenfalls angesehen, genauso wie meine SMD-LED-Innenbeleuchtung, die ich auch mit den SMD-Streifen gemacht habe.

Moment. Die HU Prüfung, die alle 2 Jahre ansteht, ist nicht dazu da, dass der Prüfer ein Suchspiel nach nicht zugelassenen Anbauteilen spielt. Bei aufgemotzten Autos wird sicherlich genauer geschaut als bei einem Kangoo. Der eine Prüfer ist pingelig der andere nicht. Das hatte ich schon beim Recaro Sitz. Der eine Prüfer schreit die halbe Werkstatt zusammen, weil er die ABE nicht mit dem Fahrzeugschein bekommen hat, den anderen interessiert es nicht die Bohne. Nur wenn Änderungen eine ABE haben oder im Schein eingetragen sind, dann sind die auch rechtlich OK. Die Innenbeleuchtung ist eine andere Sache. Solange keine Blendung nach Außen erfolgt, kannst du dir dort auch eine Discobeleuchtung installieren.

Trotzdem: Es geht hier nicht um "Es blendet keinen und der TÜV Prüfer hat nichts gesagt", sondern um deinen Versicherungsschutz. Wenn dir jemand hinten auffährt und es kommt raus, dass die Kennzeichenbeleuchtung keine E-Nummer hat, wird keine Versicherung irgendwas zahlen, weil dein Auto nicht verkehrssicher war. Punkt.

Es gibt bei Ih-Bäh hunderte von Anbietern von LED Leuchtmitteln für die Scheinwerfer. Die haben aber alle keine E-Nummer und dürfen im Straßenverkehr nicht eingesetzt werden. Selbst wenn das Licht genauso wie die Halogehbirnen leuchten würden: Keine E-Nummer = Nicht zugelassen = Versicherungsschutz futsch.

Kennzeichenbeleuchtung

kadajawi, (vor 4553 Tagen) @ VEC-LOTHAR

Sowas hab ich in der Kueche. Hat 1 Jahr gehalten, nu geht die Haelfte nicht mehr. War aber echt schick solange es funktionierte.

Kennzeichenbeleuchtung

VEC-LOTHAR, (vor 4553 Tagen) @ kadajawi

Sowas hab ich in der Kueche. Hat 1 Jahr gehalten, nu geht die Haelfte nicht mehr. War aber echt schick solange es funktionierte.

Wenn nur die Hälfte noch funktioniert, hast du irgendwo eine Unterbrechung der Leiterbahn. Messen hilft da viel, angefangen an der Stelle, an der das Licht nicht mehr geht.

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Kennzeichenbeleuchtung

ingolf, B, (vor 4556 Tagen) @ ghopper

Hallo,
wegen des Aquarium-Effektes dieser 65-Cent-Gebilde (Entwicklung, Produktion und Montage alles zusammen) macht die Nachrüstung von 2 8mm-Löchern unten Sinn.
Gleich zu Anfang auch am Neuwagen.
Ich dachte früher auch anders darüber aber es scheint nötig zu sein dem Creatör da behilflich zu sein...

Grüße, Ingolf

--
Nicht alles, was ein Kangoo kann, ist auch gut für ihn.
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Evolution: R4 F4 und F6, Rapid 1,2 alle Baujahre, Kangoo G1 und G2

Kennzeichenbeleuchtung - um Ruhe zu stiften

meinautoistkaputt, (vor 4552 Tagen) @ ghopper
bearbeitet von meinautoistkaputt,

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Kennzeichenbeleuchtung - um Ruhe zu stiften

ghopper ⌂, Hildesheim, (vor 4552 Tagen) @ meinautoistkaputt

Passen vielleicht komplette Kennzeichenleuchten anderer Fahrzeuge?

Warum nicht? Wenn 12 Volt dran dürfen muss mann sie nur in der Halterung befestigen.
Die Leuchtmittel genau über den beiden Linsen anbringen und gut, denke ich.

Gruß,
ghopper

--
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Kennzeichenbeleuchtung/ Reparatur

ghopper ⌂, Hildesheim, (vor 4552 Tagen) @ ghopper
bearbeitet von ghopper,

So,
heute die Kennzeichenbeleuchtung repariert.

Die Kabel waren noch genau für dieses eine mal lang genug, sonst hätte ich verlängern müssen. Die nekrotischen Reste der alten Installation angeknipst, neue Kabelschuhe angecrimpt und Schrumpfschlauch drüber.

[image]

Die Lampenfassungen habe ich mit Heißkleber ausgefüllt.

Die Halterung habe ich zum Schluß von außen mit Silikon abgesiegelt, besonders nachdem ich das erste mal bewusst wahrgenommen habe welchen Weg das Wischwasser nimmt. Die Heckdüse der Wischwasseranlage könnte man auch "Kennzeichenbeleuchtungs-Bewässerungsanlage" nennen...

[image]

Jetzt ist alles wieder schön.

[image]

Zum Abschluß noch ein paar Tipps:

Zwischen der Tür und der Halterung liegt nur eine Moosgummidichtung. Und die sitzt nicht mit besonders viel Druck dort. Kein Wunder wenn dort das Wasser reinläuft. Ich habe vor der Montage einmal rundherum eine schmale Silikonraupe um das Moosgummi herum aufgetragen. Auch die Kabeldürchführung in die Tür ist völlig offen. Dort war bei mir auch schon Wasser eingedrungen.
Wer die Halterung ganz abnehmen möchte sollte die Innenverkleidung der Tür entfernen.

[image]

Durch die kleine Öffnung neben dem Heckwischer-Motor kann man die dort sitzenden Rastnasen aushaken, falls man nur eine Wartung machen und die alte Halterung weiterverwenden möchte. Die Rastnasen brechen sonst sofort, wenn man nur zieht. Habe es extra ausprobiert, hatte ja die Neue ;-)
Zusätzliche Löcher habe ich nicht gebohrt. Da ich dort kein Wasser mehr reinlaufen lasse wären größere oder mehr Löcher nur wieder eine weitere Chance auf Feuchtigkeit.

Es lohnt sich also zumindest mal dort nachzuschauen. Meine Beleuchtung war im November 2010 bei Renault erneuert worden, also erst 3 Jahre alt und der Kangoo steht überdacht.

Gruß,
ghopper

--
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Kennzeichenbeleuchtung

VEC-LOTHAR, (vor 4552 Tagen) @ ghopper

Moin ghopper


[image]

So leuchtet es bei unserem Kangoo auch, nur mit dem Unterschied, dass die Fassungen mit dem Leuchtmittel fehlen und statt dessen Warmton-SMD (jeweils als 3er-Einheit) ganz oben unter der schwarzen Haube geklebt sind.

Gute Arbeit, ghopper *thumbsup*

Viele Grüße

Lothar

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Kennzeichenbeleuchtung

ghopper ⌂, Hildesheim, (vor 4552 Tagen) @ VEC-LOTHAR

Danke.

Ich denke wer auf LED geht sollte auch Warmton nehmen. Fällt nicht weiter auf falls man mal übereifrige Prüfer oder Wachtmeister hat.

Manko wäre allerdings bei defekt der schnelle Austausch. Ich werde es bestimmt mal mit LEDs probieren, aber bei den Originalfassungen belassen.

Gruß,
ghopper

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Horst, (vor 4552 Tagen) @ ghopper

So gehts nicht!
Die Bilder sind eindeutig Fälschungen, damit sind alle Prüfzeichen erloschen.
So sauber kann ein Kangoo da gar nicht sein.
Da ist jetzt aber was fällig.

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Kennzeichenbeleuchtung

ghopper ⌂, Hildesheim, (vor 4552 Tagen) @ Horst

So gehts nicht!
Die Bilder sind eindeutig Fälschungen, damit sind alle Prüfzeichen erloschen.
So sauber kann ein Kangoo da gar nicht sein.
Da ist jetzt aber was fällig.

Ich habe dem Dreckspatz gekündigt.*prost*

Gruß,
ghopper

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meinautoistkaputt, (vor 4552 Tagen) @ ghopper

Hast du die verkohlten Fassungen wieder benutzt?

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ghopper ⌂, Hildesheim, (vor 4552 Tagen) @ meinautoistkaputt

Hast du die verkohlten Fassungen wieder benutzt?

Habe eine komplett neue Einheit verbaut, mit Fassungen und sogar Birnen geliefert.
Aber verkokelt war bei der Alten nix. Nur Kupferoxid, Humus und Feuchtigkeit.

Gruß,
ghopper

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Kennzeichenbeleuchtung

JAU ⌂, 74632, (vor 4179 Tagen) @ ghopper

Hatte gestern auch das Vergnügen. Und im Vorfeld schon ein ungutes Gefühl. Kabel kaputt? Fassungen vergammelt?
Ich sah mich schon wieder beim Verwerter zwischen den Autos stehen in der Hoffnung was zu finden was nicht ganz so hinüber ist...

Und: 2 durchgebrannte Glühlampen.
Die "Streu"scheibe völlig verdreckt, aber sonst alles gut. Selbst die Stecker am Kabel sind noch original. Fassungen gut.
Alles sauber gemacht, mit bissl Silikon an der Oberkante wieder montiert.


mfg JAU

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Kennzeichenbeleuchtung/ 1 1/2 Jahre später

ghopper ⌂, Hildesheim, (vor 4034 Tagen) @ ghopper

Das nenne ich doch mal effektiv ;-)

[image]

Kein Dreck!
Keine Feuchtigkeit!
[image]

Gruß,
ghopper

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Kennzeichenbeleuchtung/ 1 1/2 Jahre später

drsilver, (vor 4034 Tagen) @ ghopper

Hi!

Das sieht ja verdammt gut aus!!! *thumbsup*

Mal eine andere Frage: polierst Du von Hand oder mit einer Maschine? Und welche Mittelchen verwendest Du?

Habe das Hobby Fahrzeugpflege bei meinem Modus intensiviert und komme auch bei meinem Kangoo nicht mehr drum herum.

Muss jetzt erst ein paar Schönheitsreparaturen machen, dann gehts los!!!

Gruß,

Danny

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Kennzeichenbeleuchtung/ 1 1/2 Jahre später

ghopper ⌂, Hildesheim, (vor 4034 Tagen) @ drsilver

Mal eine andere Frage: polierst Du von Hand oder mit einer Maschine? Und welche Mittelchen verwendest Du?

Aktuell mache ich folgendes:

1. Waschstrasse

2. Habe so eine Nano-Lotus-Irgendwas-Versiegelung-Politur (mit Hand, aber Maschine wäre einfacher). Die habe ich beim fliegenden Händler auf dem Parkplatz im Urlaub gekauft, nachdem er ganz cool die Kratzer in den Griffmulden der Türen hat verschwinden lassen! Sonst kauf ich nie auf Parkplätzen :-D
Damit kriege ich Teer weg, Kratzer versteckt und der Lack wird extrem glatt. Auf die Motorhaube kannst du danach nichts mehr stellen, rutscht einfach runter.

3. Kunststoffteile nach dem Tipp von Brigitte mit Centralin Leder-Fit einschmieren.


Gruß,
ghopper

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Kennzeichenbeleuchtung/ 1 1/2 Jahre später

drsilver, (vor 4021 Tagen) @ ghopper
bearbeitet von drsilver,

Zufälle gibt´s ...

Da mache ich zusammen mit meiner Frau nach dem Einkaufen kurz einen Beleuchtungs-Check. Und was ist: Komplettausfall der Kennzeichenbeleuchtung! *what*

Hatte noch "ghopper´s" Thread im Kopf (da war doch was ...) und nun wird eine neue Einheit besorgt, die sorgfältig abgedichtet wird.

Gibt immer wieder was zu tun ...

Wenn´s dann nur Kleinigkeiten sind ;-)

Danke übrigens für die Teilenummer!!! *thumbsup* Habe gerade in der Bucht gesucht und einen Teilehändler für französische Marken hier um die Ecke gefunden. Teil ist reserviert - fahre diese Woche mal hin!

Gruß,

Danny

Kennzeichenbeleuchtung

drsilver, (vor 4019 Tagen) @ ghopper

Hi zusammen!

So, mein Neuteil habe ich heute auch bekommen.

[image]

Die Moosgummidichtung ist schon beim Neuteil viel zu dünn - die kann gar nichts abdichten!

Die Idee mit dem Silikon um die Moosgummidichtung herum ist mir auch gekommen. Das werde ich wohl auch so machen.

Zitat von ghopper:

... Die Halterung habe ich zum Schluß von außen mit Silikon abgesiegelt ...

Jetzt habe ich folgende Fragen (speziell an ghopper):

Was für ein Silikon hast Du genommen? Ist das immer noch so schön anzusehen oder mittlerweile durch Witterung vergilbt? Will ja keinen Mist bauen ...


Gruß,

Danny

Kennzeichenbeleuchtung

meinautoistkaputt, (vor 4019 Tagen) @ drsilver

Was hat es gekostet?

Ich würde das Billigste vom Baumarkt nehmen.
Nimm transparent, das fällt kaum auf.

Transparent habe ich bei mir auch für Bad und Küche genommen. Ganz knapp abziehen. Sieht viel besser als diese dicke Weiße.

Kennzeichenbeleuchtung

drsilver, (vor 4019 Tagen) @ meinautoistkaputt

Was hat es gekostet?

23,90€

Ich würde das Billigste vom Baumarkt nehmen.
Nimm transparent, das fällt kaum auf.

Transparent auf jeden Fall!!! Aber mit dem "billigsten" Silikon hab ich Probleme ...

Ganz knapp abziehen. Sieht viel besser als diese dicke Weiße.

Stimmt - das hat ghopper sehr gut hinbekommen. Versuche mein bestes ...


Gruß,

Danny

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Silikon an Kennzeichenbeleuchtung

JAU ⌂, 74632, (vor 4019 Tagen) @ drsilver

Transparent auf jeden Fall!!! Aber mit dem "billigsten" Silikon hab ich Probleme ...

Finger weg von Acetat-Silikon, das hat an Blechteilen nix zu suchen. Nimm Neutralsilikon.


mfg JAU

--
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Silikon an Kennzeichenbeleuchtung

drsilver, (vor 4019 Tagen) @ JAU

Hi Jau!

Vielen Dank für den Hinweis ... *thumbsup*

Danny

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Kennzeichenbeleuchtung

ghopper ⌂, Hildesheim, (vor 4019 Tagen) @ drsilver

Jetzt habe ich folgende Fragen (speziell an ghopper):

Was für ein Silikon hast Du genommen? Ist das immer noch so schön anzusehen oder mittlerweile durch Witterung vergilbt? Will ja keinen Mist bauen ...

Moin,
ich habe Aquariensilikon genommen. Aus dem Baumarkt kann man auch für Lebensmittel geeignetes Silikon nehmen, das ist die gleiche Güte.

Das billige Sanitärsilikon ist damit nicht vergleichbar. Auch sind da Pilzhemmer eingebracht, welche über Jahre ausdünsten und eine Fuge schimmelfrei halten sollen. Ist mir am Lack nicht so sympathisch, und evt. der Grund, warum immer vor Silikon am Lack gewarnt wird. Es wird zwar immer gesagt "wegen der Essigsäure", aber die ist nur beim Abbinden aktiv und ich habe bei mir keinerlei Schaden oder Reaktion am Lack.

Die Fuge habe ich mit Spüliwasser und einem Fugengummi abgezogen. Wichtig dabei: Unbedingt zuviel Silikon in die Fuge drücken! Ist man da sparsam dann rächt sich das. Versucht man sparsam eine kleinere, runde Raupe mit Spüli zu glätten, dann bekommt man das zwischen Silikon und Werkstück.

Meine Fuge geht nur oben über den Halter und knapp um die Ecke. Unten habe ich offen gelassen.

Gruß,
ghopper

--
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Kennzeichenbeleuchtung

drsilver, (vor 4019 Tagen) @ ghopper

Hi ghopper!

Alter Schwede, was für eine ausführliche Antwort!!!

TOP *thumbsup*

Dann kann ich ja mal loslegen, gelle ...?!

Danke!


Gruß,

Danny

Kennzeichenbeleuchtung

Schrauber, (vor 4018 Tagen) @ ghopper

Ich nehme das Fugengummi immer trocken; Wasser mit Spülmittel (oder besser: mit Wasser verdünntes Spülmittel) nehme ich nur, wenn ich mit dem Finger glätte/nacharbeite.

Gruß, Schrauber

--
Kangoo 1,4 RT, EZ 10/98, zitronengelb, Originalmotor E7J 780 ersetzt durch gebrauchten E7J 634
2019 mit 112.000 km an meinen Sohn abgegeben und auf Dacia Dokker umgestiegen

Davor: Kangoo 1,2 RT, EZ 09/98, türkisblau, verkauft bei knapp 240.000 km

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Kennzeichenbeleuchtung

JAU ⌂, 74632, (vor 4018 Tagen) @ Schrauber

Ich mache auch mit Werkzeug immer feucht, den da pappt das Silikon auch immer an.
Klebe in der Regel mit Kreppband vorher ab, so wird die Fuge nicht breiter als gewünscht.


mfg JAU

--
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Kennzeichenbeleuchtung

drsilver, (vor 4018 Tagen) @ JAU

Moin zusammen!

So, habe das hier bei OBI gefunden:

[image]

OBI Küchensilikon / lebensmittel- und trinkwasserneutral / für Aquarienbau geeignet

Ich denke, das sollte funktionieren. Oder gibt´s Einwände ...?!

Muss so langsam mal mit der Beleuchtung beginnen!


Gruß,

Danny

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Kennzeichenbeleuchtung

ghopper ⌂, Hildesheim, (vor 4018 Tagen) @ drsilver

Moin zusammen!

So, habe das hier bei OBI gefunden:

[image]

OBI Küchensilikon / lebensmittel- und trinkwasserneutral / für Aquarienbau geeignet

Ich denke, das sollte funktionieren. Oder gibt´s Einwände ...?!

Moin,

das ist richtig. Müsste so um 10,-€ liegen?
Mach auf jeden Fall den Glätter/Abzieher nass. Sonst saust Du alles ein und der Abzieher hubbelt über die Öberfläche. Das Muster davon hast du dann in der Fuge verewigt (es sei denn man kommt dann mit dem Finger...). 3ml Spüli auf 1/2 Liter warmes Wasser reichen.

Abzieher ins Spüliwasser.
In einem Zug die Fuge herstellen.
Abzieher abwischen.
Abzieher ins Spüliwasser.
Überreste abseits der Fuge abschieben.
Abzieher abwischen.

Unten ums Eck rum kann man dann noch den Spülifinger brauchen.

Gruß,
ghopper

--
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Kennzeichenbeleuchtung

drsilver, (vor 4015 Tagen) @ ghopper

Moin allerseits!

Habe es am Freitag doch noch trotz enormen Zeitdrucks geschafft, die Kennzeichenbeleuchtung zu montieren.

Meinen Kangoo habe ich Mitte nächsten Monats ein Jahr. Beide Birnen der Kennzeichenbeleuchtung habe ich in dieser Zeit schon gewechselt und dabei auch das "Lampenglas" gereinigt. Das alte sah jetzt wieder aus wie Sau ...

Nach der Demontage der Hecktürenverkleidung konnte man auch sehen, dass schon mal Wasser in der Türe war. Alles nur halb so wild - kein Rost, nur Wasserkränze!

Die Moosgummidichtung habe ich vor der Montage der Kennzeichenbeleuchtung ins Gehäuse in Silikon gesetzt. Die Kabel habe ich mit WD-40 behandelt und sehen nun wieder aus wie neu. Kennzeichenleuchte montiert - Funktion geprüft - Silikonnase gezogen - fertig!

War ein Kinderspiel ...!

Nach der gestrigen Autobahnfahrt von 200km musste ich am frühen Abend doch noch in die Waschbox. Ist alles superdicht!!!

Fotos brauche ich wohl nicht reinzusetzen - sieht aus wie bei ghopper.

Danke für die tolle Hilfe und Anleitung!!! *thumbsup*


Gruß,

Danny

Kennzeichenbeleuchtung

Horst, (vor 4018 Tagen) @ drsilver

Hallo,
wird schon gehn. Du hättest aber auch gleich das andere Zeug ( Fix All) in trasparent kaufen können,
dann wäre es für beides geeignet gewesen, das bleibt ja auch dauerelastisch.

Kennzeichenbeleuchtung

drsilver, (vor 4018 Tagen) @ Horst

Hi Horst!

Da habe ich mit auch schon gedacht ...

Allerdings fällt das hellgrau an der Tür kaum auf! In transparent hätte man den Riss noch gut sehen können.

Aber Silikon kann man ja immer mal brauchen, gelle?! ;-)

Gruß,

Danny

Kennzeichenbeleuchtung

Peter Franken, (vor 4179 Tagen) @ ghopper

Hallo ghopper!

Die Nummer hatte ich vorgestern.

Alles aus an der Kennzeichenleuchte und keine Sicherung durchgebrannt.

Beim Freundlichen habe ich 1 Euro pro Stück bezahlt - mehr ist das wohl auch nicht wert.

Es hat mich einige Mühe gekostet die Dinger zum leuchten zu bewegen - wackeln und zerren hift!

gruesse

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