Unfallopfer bleiben auf Schaden sitzen (Plauderei)
Halle,
bei Kfz greift die Gefährdungshaftung, das ist ganz klar geregelt.
Daher haftet der Halter auch bei einem unverschuldem Schaden.
( so wie in deinem Handbremse Beispiel)
Wenn das Pferd ein reines Nutztier war kann man das vergessen, da gibt es keine Gefärderhaftung, da müsste der Halter also wirklich Schuld haben. WEnn der Gaul laufend ausgerissen ist, dann hätte der Halter vermutlich schon Schuld, dann hätte er vermutlich was dagegen unternehmen müssen.
Bei einem Reitpferd sieht das vermutlich schon wieder anders aus, da wird wohl fie Gefärderhaftung greifen
Vom Grundsatz her greift die Gefärderhaftung eher dann wenn man sich was gönnt was unnötigr Gefahren nach sich zieht.
Bei banalen Dingen die man besitzt eher nicht.
Hilfe und Infos
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