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Unfallopfer bleiben auf Schaden sitzen (Plauderei)

Horst, (vor 3922 Tagen) @ Lotti Karotti

Ja genau, da ist die Gefärderhaftung beschrieben und beschrieben in welchen Gesetzen die für was geregelt ist.
Und ein Nutztier gehört da nicht zu.
Da taucht so was Haustier usw auf. Die Gefärderhaftung ist eben die Ausnahme die nur für wenig Beteiche gilt.
Und deshalb kommts beim Pferd drauf an für was es da ist. Vermutlich sind Heutzutage die meisten Pferde keine Nutztiere dann greift ja auch die Gefärderhaftung.

Schau mal da ist das klarer erklärt:
http://www.pferderecht-kanzlei.de/pferderecht/tierhalterhaftung/?mobile=1


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