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Rückfahrscheinwerfer (Plauderei)

Lotti Karotti, (vor 3562 Tagen) @ meinautoistkaputt

Oft liest man im Forum, das und das darfst du nicht, weil sonst die ABE erlischt. Im Gegenzug aber irgendeine Leuchte für eine vorgeschriebende Funktion ans Fahrzeug pappen?
Schon merkwürdig.

Vielleicht sollten wir den Themenstarter zu Wort kommen lassen. Dann haben die womöglich eine Zulassung und die ganze Aufregung wäre umsonst. Das will ich mir nicht vorstellen. :-D :-D :-D
Habt viel Spaß weiterhin.

Ist echt schon komisch :-)
Der gute Mann vom TÜV-Nord hat sich meine Kennzeichenleuchte auch genau angesehen und für gut befunden. Eingebaut in dieser Leuchte sind ja LED´s.
Übrigens müssen die serienmäßig eingebauten Rückfahrscheinwerfer ein E-Zeichen haben, aber zusätzliche Scheinwerfer sind auch erlaubt, auch wenn sie kein Prüfzeichen haben.
Solange sie vorschriftsmäßig leuchten und alle Kriterien, wie Ausleuchtung und Anbringungshöhe, erfüllen, sind diese auch erlaubt. Suchscheinwerfer hatte ich jedenfalls nicht geschrieben, sondern Arbeitsleuchten. Jeder LKW hat mittlerweile Arbeitsleuchten als Rückfahrscheinwerfer. Und da sieht selbst die BAG keinerlei Beanstandungen!


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