Rückfahrscheinwerfer (Plauderei)
Der Scheinwerfer hat ein E Zeichen und ist in der EU hergestellt. Somit ist er als Rückfahrscheinwerfer nicht zugelassen , und damit der Anbau wohl auch nicht erlaubt.
Da hast du was falsch verstanden.
Um als Rückfahrscheinwerfer angebaut werden zu dürfen braucht er ein E-Zeichen und den korrekten Vermerk auf die Genehmigung als RFS. Das wäre ein AR, vielleicht auch eine 23. Quellen hab ich im anderen Beitrag glaub genug genannt.
mfg JAU
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No Shift - No Service
ehemals 4x4 1,6l G1/Ph1 2002
Hilfe und Infos
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