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Rückfahrscheinwerfer (Plauderei)

JAU ⌂, 74632, (vor 3533 Tagen) @ waldschrat
bearbeitet von JAU, ,

Der Scheinwerfer hat ein E Zeichen und ist in der EU hergestellt. Somit ist er als Rückfahrscheinwerfer nicht zugelassen , und damit der Anbau wohl auch nicht erlaubt.

Da hast du was falsch verstanden.

Um als Rückfahrscheinwerfer angebaut werden zu dürfen braucht er ein E-Zeichen und den korrekten Vermerk auf die Genehmigung als RFS. Das wäre ein AR, vielleicht auch eine 23. Quellen hab ich im anderen Beitrag glaub genug genannt.


mfg JAU

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ehemals 4x4 1,6l G1/Ph1 2002


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