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Rücksitzbank raus -TÜV ?? (Camping / Einbauten)

biggi, Friday, 17.11.2023, 17:03 (vor 371 Tagen) @ kangoofahrer

Die Frage ist, wie Du ihn nachher zulassen willst:

Für die Sitzigkeit ist allein gem. EU-Richtlinie das Vorhandensein von Sitz und Gurtbefestigungen in der entrechenden Stückzahl und die Möglichkeit die Sitze mit Handelsüblichen Werkzeug wieder montieren zu können, entscheident. (Du kannst also alle Sitze bis auf Fahrersitz vorübergehend ausbauen, das ist nicht TÜV-/Zulassungsrelevant)

Wohnmobil: Da geht die 5-Sitzigkeit auf Grund des Gewichtes der Einbauten in der Regel bei drauf. Und Du musst die Sitzigkeit anpassen, wenn die Sitze trotz/mit Campinausbau montierbar und nutzbar sein sollten.

Der Campingeinbau zählt so erst einmal als "Ladung". Und wenn er die Sitze/Rücksitzbank ausschließt..

Hast Du die Sitzaufnahmen und die Gurtbefestigungen zerstört, ist es kein Kombi mehr und formal mußt Du umschreiben auf LKW (wobei sich der TÜV-Prüfer formal davon überzeugen muss, daß die Grutbefestigungen etc. unwiderruflich nicht mehr nutzbar/zerstört sind (also vor Camingeinbauten..) .

Beim PKW musst Du nur drauf achten daß du beim Vollgetantken LeerfahrFahrzeug, daß der Fahrer mit 75 kf und 75 kg für jeden weiteren Passagier/(nutbaren Sitz) noch zuladen kannst.

Beim Nutzfahrzeug gelten für jeden weiteren Sitzplatz 136 kg +1 kg.


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