Rücksitzbank,TÜV, Sicherheitsgurte, Vorschrift, Checkliste (Camping / Einbauten)
Moin
Wenn man im Internet nach der eindeutigen Vorschrift für das Vorhandensein der hinteren Sicherheitsgurte sucht, findet man hauptsächlich irgendwelche Forenbeiträge...jeder sagt etwas anderes.
Um das mal etwas deutlicher darzustellen, was der Gesetzgeber dazu sagt, hab ich auch mal gesucht und das hier gefunden:
Zitat:
"Seit 1979 müssen bis auf wenige Ausnahmen an allen im Fahrzeugschein dokumentierten Sitzplätzen auch entsprechende Sicherheitsgurte vorhanden sein. Sie müssen einwandfrei funktionsfähig sein (z.B. der Aufrollmechanismus von Automatikgurten) und dürfen äußerlich keine Schäden aufweisen, damit die Insassen optimal gesichert sind."
Quelle: https://www.dekra.de/de/checkliste-hauptuntersuchung/#accordion_Sicherheitsgurte
Man kann also sein Glück probieren, aber eigentlich....
Freundlicher Gruß
Lothar