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Re: Verlängerung der Garantie (TTT-Technik, Tipps und Tricks)

Jan mit Oasis, (vor 7500 Tagen) @ Thomas


Als Antwort auf: Re: Verlängerung der Garantie von Thomas am 02. Juni 2005 23:50:22:

x3/34317.htm
Hallo, Thomas,

Eigentlich kann man angesichts der Bedingungen von Renault für eine Garantieverlängerung darüber gar nicht diskutieren, weil es nach den Gesetzen der Logik eindeutig ist.

Nun habe ich sie nochmal nachgelesen (die Bedingungen von R. , nicht die Gesetze der Logik...), da hast Du Recht. Ich dachte Renault hätte schon bei den 2 Jahren eine km-Grenze eingebaut und den Rest des Risikos auf die Gewährleistungspflicht der Händler abgewälzt. Da gibt es dann Probleme wenn der Händler z.B. Pleite ist oder man in der zwischenzeit woanders wohnt. Weiterhin muss ab 1/2 Jahr nach Kauf vom Käufer nachgewiesen werden, dass der Fehler schon beim Kauf des Fahrzeuges bestand, was recht schwierig werden kann. Diese Einschränkugen gibt es ja bei der Garantie nicht. Daher könnte sich eine Garantieverlängerung dann doch lohnen, auch wenn man die 100000km in 2 Jahren fährt.
Da Renault aber keine km-Grenze setzt, ist die "Verlängerung" für Vielfahrer tatsächlich wertlos.

Wir haben das Auto jetzt 2 1/2 Jahre und 137TKM runter. In der ganzen Zeit gabs auf Garantie ein Wiederbefestigen eines Turboschlauches, der sich gelöst hatte,
und den Austausch eines Magnetventils der Hochdruckpumpe. Sonst war nichts.

Glückwunsch. Das waren nun aber auch recht eindeutig keine Verschleißteile. Denn die sind ausdrücklich von der Garntie ausgenommen. Ich frage mich nur, was nun die Definition von "Verschleißteil" ist. Bremsen - klar. Radlager, Auspuff ? Die Auslegung dieses Wortes durch Renault in der Praxis, das interessiert mich.

Grüße, Jan mit Oasis

x3/34317.htm


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