Gewährleistung vs. Garantie (Plauderei)
Das siehst Du falsch. Die Gewährleistung bzw. Sachmängelhaftung bezieht sich auf Mängel, die bei der Übergabe des Produktes bereits vorhanden sind. Das können beim Auto Lackschäden sein, eine defekte Sitznaht, ein Fensterheber der nicht funktioniert.
In den ersten 6 Monaten wird bei einem Schaden zunächst angenommen, dass dieser bereits bei Auslieferung vorlag und nicht durch den Nutzer verursacht wurde. Nach 6 Monaten tritt die Beweislastumkehr ein, ab jetzt muss nicht mehr der Verkäufer den Nachweis führen, dass die Ware einwandfrei übergeben wurde, sondern Käufer muss beweisen, dass der Schaden bereits bei Kauf vorlag und NICHT durch ihn verursacht wurde.
Ein Endverbraucher hat somit Zeit eine Ware ca 6 Monate nach Kauf intensiv auf Mängel zu prüfen, der Kaufmann/Händler hat dies UNVERZÜGLICH zu tun und kann Mängel nur binnen kurzer Frist beim Hersteller oder seinem eigenen Zwischenhändler reklamieren.
Somit soll sichergestellt werden, dass eine Ware einwandfrei an den Käufer geliefert wird.
Partner sind hierbei Käufer und Verkäufer. Nicht aber Hersteller der Ware.
Der Verkäufer hat ein Rückgriffsrecht auf den Hersteller und kann sich dort schadlos halten, trägt aber zunächst das Risiko selber.
Eine Garantie ist eine freiwillige Mehrleistung, gleich ob vom Hersteller oder vom Verkäufer.
Ist ein möglicher Schaden auch durch die Garantiebestimmungen eines Herstellers abgedeckt, kann sich der Kunde auch an den Hersteller (oder sonstigen Garantiegeber) wenden, der Verkäufer ist in diesem Moment erstmal aus dem Spiel, kann aber aus Kulanz als Mittler auftreten. Das Garantiegeschäft findet jedoch immer zwischen Käufer und Garantiegeber statt.
Lothar, mach Dir die Unterschiede zwischen Gewährleistung/Sachmängelhaftung und Garantie klar! Das sind zwei Paar Schuh!
Dazu kommt: gibt Renault Dland eine Garantie, muss diese Garantie bei Kauf in Frankreich, Italien oder Dänemark nicht auch gelten. Das ist besonders interessant bei Euro-Importen. Diese kommen über einen "grauen" Markt nach Dland und manche Hersteller begrenzen auch DORT die freiwilligen Garantien oder Mehrleistungen. Unbesehen davon gilt natürlich die Sachmängelhaftung, die aber erneut der Verkäufer zu bestreiten hat, NICHT der Hersteller.
Axel
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