Umweltplakette - mal wieder (Plauderei)
hm, ich kann zwar die Kosten nicht genau nachvollziehen, aber bei einer Strafhöhe von 80 Euro (weil man ja keine Umweltplakette hat, die gültig wäre) kommen im Regelfall noch mal Verfahrenskosten und Bearbeitungsgebühren dazu. Da sehe ich keine Rechtsgrundlage für notwendig, die von § 107 OwiG abweicht?
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