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Tachoabweichung: gesetzliche Regelung (TTT-Technik, Tipps und Tricks)

Klaus S, Wednesday, 05.09.2001, 08:56 (vor 8293 Tagen) @ Rüddy


Als Antwort auf: Re: Höchstgeschwindigkeit mit 1.6 16V Motor..... von Rüddy am 04. September 2001 11:31:00:

Zur Tachoanzeige soll angeblich folgende Regelung Vorschrift sein:

- nach oben gilt eine maximale Abweichung von 5% des Skalenendwerts, also bei einem Tacho mit Maximalgeschwindigkeit 220 km/h wären das 11 km/h

- nach unten gilt Null Toleranz, also der Tacho darf niemals zu wenig anzeigen

Jetzt wird verständlich, warum sich die Hersteller eher nach oben orientieren, denn ein Tacho der auch nur etwas zu wenig anzeigt muß ausgewechselt werden.
In Vergleichstests hat der Tacho des Kangoo als einer der genauesten abgeschnitten. Dies habe ich auch selbst feststellen können als eine Zeit lang eine Radarmeßeinrichtung mit Anzeige "Sie fahren ... km/h" in unserer Nähe aufgestellt war. Bei Strich 50 auf dem Tacho wurden mir 48 km/h angezeigt. Mein alter Vectra hatte eine nachgewiesene Abweichung von 12 km/h.

mit freundlichen Kangoo-Grüßen

Klaus S


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