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hier stehts genauer... (TTT-Technik, Tipps und Tricks)

Herzilein, Wednesday, 05.09.2001, 09:50 (vor 8293 Tagen) @ Klaus S


Als Antwort auf: Tachoabweichung: gesetzliche Regelung von Klaus S am 05. September 2001 08:56:30:

hier ein Auszug aus der unten Angegebenen Quelle:

Deshalb verbietet die Richtlinie 77/433/EWG generell nur eine Tempo-Unterschreitung. Niemals darf der Tacho weniger anzeigen, als tatsächlich gefahren wird.
Großzügiger sieht es bei der Voreilung aus, der Tempo-Übertreibung. Ist der Wagen vor dem 1.Januar 1991 zugelassen, darf der Tacho in den beiden oberen Dritteln seiner Anzeigenskala (mindestens jedoch ab 50 km/h) bis zu sieben Prozent vom Endwert abweichen. Das bedeutet: Bei einem Tacho bis 250 km/h ist eine Abweichung von 17,5 km/h erlaubt. Noch großzügiger messen Fahrzeuge, die nach dem 1.Januar 1991 erstmals zugelassen wurden: Die maximale Abweichung beträgt zehn Prozent plus 4 km/h. Bei gefahrenen 130 km/h protzt dann das Display mit 147 Kilometern.

Ciao Herzilein

ACHTUNG: im Link ist die 1 aus click1fish zu entfernen (Wortsperre im Forum)

Quelle:http://www.click1fish.com/click1fish/guidearea/auto/dienstleistungen/autofahren/archiv2001/230401.article.html?nr=0001


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