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Dash-Cams (Plauderei)

Nico, (vor 4658 Tagen) @ ghopper

Ich denke im Straßenverkehr und auf Parkplätzen befindet man sich im öffentlichen Raum und muss heutzutage grundsätzlich damit rechnen gefilmt oder fotografiert zu werden, und sei es nur durch das überall präsente Handy.

mal was auf den Kangoo und nenne es Kunst. Dann kannst Du Dich darauf berufen:

§ 23 KunstUrhG:

(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
Versammlungen, Aufzüge u.Ä.


abgesehen davon könnte man den öffentlichen Strassenraum durchaus als "Aufzug" oder "öffentliche Veranstaltung" begreifen. Genug Jecken sind ja jeden Tag unterwegs.

:-D :-D

VG
Oliver


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