Kennzeichenbeleuchtung (TTT-Technik, Tipps und Tricks)
Hä? Du hast nicht gelesen und nichts verstanden:
Artikel 1
( 1 ) Die EWG-Bauartgenehmigung für jeden Typ einer Beleuchtungseinrichtung für das hintere Kennzeichen , der den Bau - und Prüfvorschriften der Anhänge 0 , I , III und IV entspricht , wird von den einzelnen Mitgliedstaaten erteilt .
( 2 ) Der Mitgliedstaat , der die EWG-Bauartgenehmigung erteilt hat , trifft - erforderlichenfalls in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden der übrigen Mitgliedstaaten - die gebotenen Maßnahmen , um die Übereinstimmung der Produktion mit dem genehmigten Typ soweit notwendig zu überwachen . Die Überwachung beschränkt sich auf Stichproben .
Artikel 2
Die Mitgliedstaaten weisen dem Hersteller oder seinem Beauftragten für jeden Typ einer Beleuchtungseinrichtung für das hintere Kennzeichen , für den sie nach Artikel 1 die EWG-Bauartgenehmigung erteilen , ein EWG-Genehmigungszeichen nach dem Muster des Anhangs I zu .
Die Mitgliedstaaten treffen alle zweckdienlichen Maßnahmen , um die Verwendung von Genehmigungszeichen zu verhindern , die zu einer Verwechslung zwischen Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichen eines Typs , für den eine EWG-Bauartgenehmigung nach Artikel 1 erteilt wurde , und anderen Einrichtungen führen können .
Artikel 3
( 1 ) Die Mitgliedstaaten dürfen das Inverkehrbringen von Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichen nicht wegen ihrer Bau - oder Wirkungsweise verbieten , wenn sie mit dem EWG-Genehmigungszeichen versehen sind .
( 2 ) Ein Mitgliedstaat darf jedoch das Inverkehrbringen von Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichen , die mit dem EWG-Genehmigungszeichen versehen sind , verbieten , wenn sie systematisch nicht mit dem Typ übereinstimmen , für den die Bauartgenehmigung erteilt wurde .
Es entspricht nicht mehr der genehmigten Bauart! Das betrifft nunmal die gesamte Bauweise, inkl. Fassungen und Leuchtmittel. Wenn das zu hell wird führt das u. U. zu Verwechslungen mit Standlichtern im Verkehr und irritiert andere Verkehrsteilnehmer.
Gesetze und Verordnungen muß man immer KOMPLETT lesen und nicht aufhöhren, wenn man vermeintlich das für sich passende gefunden hat!
Hilfe und Infos
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