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Betrug (Plauderei)

biggi, Saturday, 05.01.2008, 21:51 (vor 6201 Tagen) @ Thomas

Thomas,

Ist entweder ein Kurzzeitleasingvertrages mit Übernahmegarantie oder Übernahme eines Mietwagens vom Autohaus oder dem Vermittlungskonstruktur, sonst funktioniert die Sache mit dem fremden Halter und der Zulassung im fremden Bezirk nicht legal.

Über Leasing ... müssen wir nicht mehr diskutieren.

Spannend und juristisch relevant wird es, wenn er gleich bei der Abholung und Bezahlung schon den Brief bekommt, er also 100%iger Eigentümer der Ware ist und dann nicht innerhalb der angemessenen Frist ummeldet. Dann hängt der alte auch noch mit drin, wenn er keine Veräußerungsanzeige gemacht hat.

Ich bezahle ja nicht, wenn ich nicht den Brief als Eigentumsnachweis bekomme.

Gruß

Biggi


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