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Betrug (Plauderei)

oheja, Sunday, 06.01.2008, 20:17 (vor 6200 Tagen) @ Thomas

Hallo Thomas!

Wer soll diesen Quatsch denn anzeigen? Die Versicherung? Wenn die es raus kriegen, wird der Beitrag rückwirkend erhöht. Das wars! Ansonsten wäre es ein klarer Fall für eine Einstellung wegen Geringfügigkeit nach § 153 Abs.1 StPO.

Gruß Oheja


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