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Betrug (Plauderei)

Thomas, Tuesday, 08.01.2008, 21:42 (vor 6198 Tagen) @ oheja
bearbeitet von Thomas, Tuesday, 08.01.2008, 22:19

Hallo Oheja,

@Birdy3: Nach 15 Jahren und mehreren Tausend Strafverfahren, kann ich mich
beim besten Willen nicht an so einen Fall erinnern. Und wenn er kommt, wird
sofort das Einstellungsforular gezückt, da ich wirklich wichtigeres zu tun
habe, als auf unterschiedlich hohe Versicherungsbeiträge einzugehen.

Damit hast Du in der Praxis sicher Recht, jedenfalls wenn der Beschuldigte nicht vorbelastet ist und noch nicht zu viel nach § 153 StPO eingestellt wurde. Aber man kann sich nicht darauf verlassen, die Staatsanwälte und Richter sind auch unterschiedlich "verfolgungseifrig" und arbeiten nicht alle genormt. Ich kenne einen Oberstaatsanwalt, der Abteilungsleiter von 2 Abteilungen (darunter Kap!) ist, und sich trotz 16-Stunden-Tages noch um jeden Krümelkram persönlich kümmert. Ein hervorragender Jurist, aber er hat Probleme mit der Prioritätensetzung und neigt trotz Arbeitsüberlastung dazu, gelegentlich noch getrocknete griechische Weinbeeren auszuscheiden. Dafür ist dann das Privatleben passée. Trotzdem ist er privat ein sehr netter Mensch, mit dem ich auch persönlich befreundet bin, wenn wir uns auch in der Bewertung von Sachverhalten gelegentlich unterscheiden.
Tatsache ist, daß es Betrug bleibt, unabhängig davon, ob und ggf. wie es verfolgt wird oder nicht. Ich hab' ja nur gesagt, daß es Betrug ist - und nicht, daß man dafür in den Knast käme. Obwohl - ich hab's tatsächlich schon erlebt, daß jemand wegen Schwarzfahrens mit der Straßenbahn im Wert von 1,20 Euro angeklagt und auch verurteilt wurde oder wegen Ladendiebstahls eines Energy-Drinks im Wert von 0,69 Euro. In beiden Fällen mußte ich als Berufungskammer die dafür vom Amtsgericht verhängten Freiheitsstrafen(!) - es handelte sich allerdings um Wiederholungstäter - aus Verhältnismäßigkeitsgründen aufheben.
Gegen Ackermann und Esser wird das Verfahren bei Schäden in mehrfacher Millionenhöhe und trotz BGH-Steilvorlage eingestellt - aber das ist ein anderes, unrühmliches Thema, das wir besser hier nicht vertiefen sollten.

Steuerrechtlich hat das ganze überhaupt keine Auswirkung, weil die Kiste ja
schließlich, wenn auch woanders, versteuert wird und die Kfz-Steuer nunmal
überall in Deutschland gleich hoch ist.

Stimmt so nicht, oder nur z. T. Die Kraftfahrzeugsteuer ist eine Landessteuer, und sie steht der Landeskasse zu und nicht dem Bund. Inwiweit sie noch auf die einzelnen Kreise verteilt wird, entzieht sich meiner kenntnis. Aber jedenfalls die Länder würden sich bedanken, wenn es allgemein als "egal" (frei nach dem Motto: "Staatsknete" ist "Staatsknete" ) angesehen würde, und die Steuern ins falsche "Säckel" flössen. Es kommt juristisch schon darauf an, wem was genau zusteht. Du kennst ja sicher die BGH-Rechtsprechung zur Haushaltsuntreue, wo es sogar auf unterschiedliche Titel ankommen kann.

LG
Thomas


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