Gewährleistung / Garantie (Plauderei)
So, ich habe da mal selber recherchiert, gebe meine "Erkenntnis" mal zusammengefasst wieder, natürlich ohne Gewähr:
1. Gewährleistung:
Wenn man als Verbraucher (also selber nicht gewerblich) vom Händler ein Auto kauft, egal ob alt oder neu, hat man zwei Jahre Gewährleistung auf Mängel, die beim Kauf bereits vorhanden waren. Die Gewährleistung kann im Vertrag auf mindestens ein Jahr reduziert werden, ein Ausschluss oder eine kürzere Frist sind nicht zulässig. Bekannte Mängel können benannt und ausgeschlossen werden. In den ersten 6 Monaten muss bei einem Mangel ggf. der Händler beweisen, dass der Mangel beim Kauf noch nicht vorlag. Danach ist die Beweislast umgekehrt.
2. Garantie:
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers, die zusätzlich gilt. Was dabei gilt, ist vertraglich frei regelbar. Die Gewährleistung bleibt davon unberührt.
Wahrscheinlich verkaufen Gebrauchtwagenhändler gerne eine Garantie mit, weil der Käufer sich im Schadensfall in den Garantiebedingungen "verheddert" und gar nicht auf die Idee kommt, dass unabhängig davon die Gewährleistung gilt.
Die Zylinderkopfdichtung wäre z.B. in meinem Fall von der Garantie ausgeschlossen, aber ein Gewährleistungsfall, wenn sie beim Kauf schon schadhaft war. Was bleibt, ist natürlich immer der Ermessensspielraum eines Gerichts und eine "Verhältnismäßigkeit". Dass ein 13 Jahre alter Motor "schwitzt" ist hinzunehmen, dass Öl 'runtertropft eher nicht.
Gruß, Schrauber
--
Kangoo 1,4 RT, EZ 10/98, zitronengelb, Originalmotor E7J 780 ersetzt durch gebrauchten E7J 634
2019 mit 112.000 km an meinen Sohn abgegeben und auf Dacia Dokker umgestiegen
Davor: Kangoo 1,2 RT, EZ 09/98, türkisblau, verkauft bei knapp 240.000 km
Hilfe und Infos
]