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Nachgefasst (Plauderei)

sawachika, (vor 3320 Tagen) @ Drehmomentmal

Behörden mit Geldautomat und freundlicher Hilfsbereitschaft, wo ist denn dieses Paradies?

Ich habe bisher Fahrzeuge in den Zulassungsstellen für BT, WUN, HG (und für HG auch seperat in der Aussenstelle USI), MTK und F zugelassen und bin dort bisher nirgends angeeckt.

Bei der HUK24, findet sich die Option für das Kurzzeitkennzeichen im Versicherungs-Antrag im Register "Weitere Fahrzeugdaten" und wird dort erklärt mit:


Kurzzeitkennzeichen

Sie möchten Ihr Fahrzeug vor der eigentlichen Zulassung mit einem Kurzzeitkennzeichen
überführen?

Um ein Kurzzeitkennzeichen bei der Zulassungsstelle zu beantragen benötigen Sie eine
separate Versicherungsbestätigung. Der Versand einer solchen Versicherungsbestätigung
ist nur möglich, wenn Sie das Fahrzeug anschließend bei der HUK24 versichern. Nach
Antragseingang übersenden wir Ihnen die Versicherungsbestätigung per E-Mail.

Die technische Plattform der HUK / HUK24 ist ziemlich identisch, lediglich die Tarifierungstabellen weichen voneinander ab um dem abweichenden Vertriebskonzept Rechnung zu tragen.
Es ist durchaus auch denkbar, dass die HUK inzwischen nur noch eine EVB generiert, allerdings wird die EVB nicht für Kurzzeitkennzeichen gültig sein, wenn dies nicht im Antrag so ausgewählt ist. Das wird der Versicherungsberater dann schlichtweg vergessen haben.


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