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Unschuldsvermutung für Kangoo-Fahrer - Fehlanzeige. (Plauderei)

Lotti Karotti, (vor 3348 Tagen) @ Drehmomentmal

Moin

Trotz Original-Fahrzeugschein mit Original-TÜV-Stempel wird mir beim Zulassen unterstellt, der Fahrzeugschein könnte (ja, KÖNNTE = Konjunktiv!) gefälscht sein,
die TÜV-Stempel als Kartoffelabdruck nachgefummelt sein.
TÜV-Untersuchungspapiere fehlen damit, also gibt es die Kurzkennzeichen
nur für eine einzige Fahrt
am Wohnort des Verkäufers zum nächstgelegenen TÜV.

Die Behörde hat richtig gehandelt. Der letzte TÜV-Bericht (auch eine eventuelle AU-Bescheinigung) gehört zu den Fahrzeugpapieren dazu: http://www.verkehrsportal.de/cgi-bin/vp_foren.cgi?msg-21858!2002

Auch wenn es dich ärgert ;-)

Viele Grüße

Lothar


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