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Unschuldsvermutung für Kangoo-Fahrer - Fehlanzeige. (Plauderei)

Drehmomentmal, (vor 3317 Tagen) @ Lotti Karotti

Die Behörde hat richtig gehandelt.

Das sehe ich, wie im Betreff formuliert, erheblich anders.

Denn ich hatte mich vorher schon bei der Zulassungsstelle online informiert.
Als Bürger darf ich erwarten, dass die aktuelle Vorschriftenlage EINDEUTIG und WAHR
für mich auf der offiziellen Verwaltungsseite meines Zulassungsortes einsehbar ist.

Da stand u.a. wortwörtlich zu lesen (Zulassung Kurzkennzeichen), mitzubringen sind:
...
HU-Formulare (falls vorhanden)
...

Das ist der entscheidende Punkt.
Weder steht etwas von Nachteilen, falls man keine HU-Papiere vorweisen kann/will/mitführt.
Weder steht etwas davon, dass Diese zwingend vorgelegt werden MÜSSEN.

Das lässt nach meinem Rechtsverständnis reichlich Raum für die eigene Interpretation
und auch eine Wahlmöglichkeit.
Genau deshalb schien mir der Original-Fahrzeugschein mit dem Original-TÜV-Stempel
ein ausreichender Beweis, dass das Fahrzeug verkehrssicher war.
Im Weiteren ist ein Fahrzeugschein auch ein echtes Dokument, wenn ich nicht irre.

Das absolute NoGo in der Behörden-Argumentation ist dann,
entgegen der o.g.Info schlicht mein Dokument im Vorwege als möglicherweise
gefälscht zu diskreditieren und mich deshalb bei gleichen Kosten zu benachteiligen.
Denn urplötzlich gibt es wg. des Fälschungsverdachtes eine Vorlagenpflicht
für die HU-Papiere.
Da die dann nicht vorlagen, keine freie Fahrt für 5 Tage für das Fahrzeug.

Und genau dieser Umstand, für mich ist das eine behördliche Rechtsbeugung im Nachgang, lässt mich erzürnt sein.

Kurt Tucholsky:
"Es ist deutsche Lust, hinter einem Schalter zu sitzen,
deutsches Leid, vor einem Schalter zu stehen.°

BTW, passiert Solches leider in deutschen Amtsstuben zu oft.
Als Selbständiger muss ich mich öfters vorauseilend "unseriös, verdächtig"
nennen lassen, das sorgt für gute Stimmung.^^
Natürlich wird schwammig an der juristischen, noch nicht direkt angreifbaren Naht formuliert. Hachja, notfalls das berühmte "Missverständnis".
Im Zweifel steht immer Wort gegen Wort, weshalb sich kaum ein Widerspruch lohnt.

Der letzte TÜV-Bericht (auch eine eventuelle AU-Bescheinigung) gehört zu den Fahrzeugpapieren dazu: http://www.verkehrsportal.de/cgi-bin/vp_foren.cgi?msg-21858!2002


Danke für den Link.
Ist ein interessanter Fred zur Auslegung der STVZO und verhilft zur vertieften Erkenntnis,
dass wir in Germanien so gerne Wortklauberei betreiben.
Nur trifft es für meinen Fall knapp daneben in Bezug auf die o.g. Situation.

@all
Am besten führt der Autofahrer den ganzen Ordner mit allen KfZ-Papieren
in dreifacher Ausfertigung vorauseilend gehorsam dienend für zukünftige Kontrollen
stets mit sich, incl. dem Gang zur Toilette.

Wir meinen es gut, bleiben sie kontrolliert.
Sie könnten doch auch Terrorist sein.
Na dann.


Frohe Ostern und allzeit Gute Fahrt.
Drehmomentmal


p.s.
Grundlos steht mein Zitat in der Signatur nicht. *zwinker*


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