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Was hat der Verkäufer davon , ... (Plauderei)

VEC-LOTHAR, Thursday, 17.07.2008, 12:00 (vor 6009 Tagen) @ Reinhard Biermann

... denn der macht das ja nicht zum Spaß.
Vielleicht führt er das "verkaufte" Fahrzeug die ersten 6 Monate als
Betriebsvermögen in den Büchern und kann so 10% seines Wertes (bei einer
Regelabschreibung von 5 Jahren für KfZ) steuermindernd als Betriebsausgabe
gelten machen.
Streng genommen machte sich der Käufer damit der Beihilfe zur
Steuerhinterziehung schuldig ...

...macht sowas nicht jeder Händler? Ich sage nur dazu "Tageszulassung" oder "Vorführwagen"...ist damit also jeder Händler und jeder Käufer ein potenzieller Steuerhinterzieher? Gibt es im Forum einen Steuerberater, der uns das mal erklärt?

Nette Grüße:waving:

Lothar


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