Besitzer ist, wer im Kfz-Brief eingetragen ist ... (Plauderei)
... d.h. wenn der Verkäufer/Händler im Kfz-Brief als Halter des Fahrzeuges eingetragen ist, dann ist er rechtlich auch der Eigentümer.
Wenn das Fahrzeug verkauft wird, ohne daß der Käufer im Brief eingetragen wird, ist es ein Scheinverkauf, denn Besitzer ist ja immer noch der Händler (sonst würde das "Steuermodell" auch nicht funktionieren).
Dabei ist es egal, wo der Brief liegt - beim Käufer, beim Händler, bei der Bank oder bei der Oma im Wäscheschrank.
Im Falle eines Konkurses greift der Konkursverwalter auf Liegenschaften/Inventar/Fahrzeuge/Außenstände des Pleitiers zurück, um die Forderungen der Gläubiger zu befriedigen.
Dazu gehören dann auch alle Kfz, die noch im Inventar geführt werden, egal wo sie sich gerade befinden. Der Konkursverwalter kann sie sogar pfänden lassen.
Der "Käufer" muß, notfalls gerichtlich, nachweisen, daß er der tatsächliche Besitzer des Fahrzeuges ist, obwohl sein Name nicht im Kfz-Brief steht.
Das ist besonders pikant bei Bargeldzahlung, weil dann kein Bankbeleg als Nachweis über die erfolgte Zahlung existiert und wenn der Vermittler behauptet, das Fahrzeug nur vermietet, nicht aber verkauft zu haben.
Natürlich wird das nie passieren, denn alle Menschen sind ja liiiieb ...
Rechtsanwälte mögen solche Fälle, weil sie ein lukratives Betätigungsfeld mit hohem Streitwert darstellen.
Aber wenn man ohnehin rechtschutzversichert ist, ist das ja alles kein Problem ...
Also: Wenn über Vermittler, dann nur, wenn der Käufer am Tag des Kaufes als Eigentümer im Brief eingetragen wird, damit sofort unbegrenzt über das Fahrzeug verfügen kann und keinen Zugriff Fremder mehr fürchten muß !