Besitzer und Eigentümer = großer Unterschied!!! (Plauderei)
Hallo Lothar,
in Deinem Posting stimmt ein einziger Satz:
"Besitz ist noch lange nicht Eigentum".
Alles andere ist gut gemeint, aber verwirrend und leider inkorrekt.
Der Besitzer ist derjenige, der die tatsächliche Sachherrschaft über eine
Sache ausübt, also auch der Mieter (berechtigter Besitzer) und sogar der
Dieb (unrechtmäßiger Besitzer).Wer Eigentümer ist, muß immer im Einzelfall durch Auslegung ermittelt
werden, wenn kein Kaufvertrag (oder Sicherungsübereignungsvertrag)
vorliegt, der die Eigentümerstellung beweist. Die Eigenschaft als
Versicherungsnehmer, die Eintragung im Brief, die Inhaberschaft des
KfZ-Scheins u.a. sind nur Indizien für die Eigentümerstellung.Mag sich für Nichtjuristen seltsam anhören, aber so ist es nun mal.
Hallo Thomas,
was hab ich denn nun anders geschrieben und gemeint, als du? Ich sag ja, es ist alles sehr kompliziert und man muss da erst mal durchsteigen. Wenn ich z.B. bei ebay ein unwissentlich gestohlenen Gegenstand ersteigere, könnte der mir unter Umständen auch wieder weggenommen werden, weil der ursprüngliche Eigentümer Ansprüche erhebt. Es kommt aber immer drauf an, wie der Text bei ebay verfasst wurde und was da verkauft wurde. Ein Auto als Scheunenfund ohne Papiere ist schon so ein Beispiel. Bei Ansprüchen des ursprünglichen Eigentümers hilft auch kein Kaufvertrag. Oder haben sich da nun die Gesetze geändert, dass man trotzdem der neue Eigentümer ist?
Heikles Thema, aber sehr interessant in Bezug auf Neuwagenkäufe.
Es grüßt
Lothar