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Tageszulassung kontra Scheinverkauf (Plauderei)

VEC-LOTHAR, Thursday, 17.07.2008, 21:07 (vor 6008 Tagen) @ Reinhard Biermann

... die Tageszulassung hat nichts mit der Steuer zu tun. Das ist vielmehr
eine Methode, die rigorosen Preisvorgaben der Hersteller, deren
Vertragspartner der Händler ja ist, zu umgehen, das Auto "gebraucht" zu
machen um es dann deutlich unter Listenpreis verkaufen zu können.
Der Wagen gehört hier vom Tag des Kaufes an dem Käufer und ist nicht nur
pro forma gekauft.

Problematisch ist das Getrickse mit den Scheinkäufen spätestens dann, wenn
der Wagen gestohlen oder in einen Unfall verwickelt wird.
Der Käufer ist ja nicht der amtliche Fahrzeughalter und kann selbst nichts
unternehmen, um seine Interessen zu sichern. Er muß dann darauf vertrauen,
daß der Händler alles nötige unternimmt, um den Schaden/Diebstahl
regulieren zu lassen.
Aber wozu sollte der sich da viel Mühe machen - das Geld hat er ja schon
kassiert ...
Schlimmstenfalls muß der Käufer den Händler darauf verklagen, die
Interessen des Käufers beim Unfallgegener oder der Versicherung
hinsichtlich einer Entschädigung durchzusetzen.
Das stelle ich mir sehr spannend vor !
Und die Steuerfrage ist bei Scheinverkäufen zumindest interpretationsfähig
...

Reinhard, es gibt bei Neuwagenvermittlern keine Scheinverkäufe...es läuft alles legal ab. Der Vermittler kassiert seine Verkaufsprovision und verdient so seine Kohle. Wichtig ist dabei nur, dass kein Geld ohne KFZ-Brief fließen sollte, denn wer den Brief hat, ist auch Eigentümer des Fahrzeugs. Da unser Vermittler bereits im Insolvenzverfahren war, wäre es grob fahrlässig ihm den KFZ-Brief zu überlassen. Denn der wäre dann beim Insolvenzverwalter gelandet. Wir hätten zwar unseren Kangoo schön bezahlt und würden glauben, der Brief liegt bei der Finanzierungsbank, aber in Wirklichkeit ist er dann beim Insolvenzverwalter. Dieses Risiko wollten wir nach der Insovenzinfo nicht eingehen und sind dann direkt zum Auslieferungshändler hin. Dort den normalen Kaufvertrag zum Vermittlungspreis unterschrieben (vorher war nur Vermittlungsvertrag, kein Kaufvertrag unterschrieben worden). Die Vermittlungsprovision musste somit der Händler auch nicht mehr bezahlen und wir haben uns dann das Ersparte geteilt.
Nachdem wir den Kangoo bekommen haben, sagte uns der Händler, dass wir alles richtig gemacht hätten, denn der Vermittler wäre nun Konkurs, also weg vom Markt. Auch der Händler wäre auf einen Schaden sitzen geblieben, denn wir hatten ja ursprünglich am Anfang kein Kaufvertrag...also hätte der Händler ein Fahrzeug und kein Käufer.
Wenn ein Vermittler nun schon jahrelang am Markt ist, würde alles ganz normal ablaufen...ohne Probleme. Aber wie bei jedem Autokauf: Nie ohne KFZ-Brief bezahlen oder zumindest sicherstellen, dass der KFZ-Brief an richtiger Stelle landet (Bank etc.)

Nette Grüße:waving:
Lothar


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