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Besitzer und Eigentümer = großer Unterschied!!! (Plauderei)

VEC-LOTHAR, Friday, 18.07.2008, 10:49 (vor 6008 Tagen) @ Reinhard Biermann
bearbeitet von VEC-LOTHAR, Friday, 18.07.2008, 11:35

... d.h. wenn der Verkäufer/Händler im Kfz-Brief als Halter des Fahrzeuges
eingetragen ist, dann ist er rechtlich auch der Eigentümer.
Wenn das Fahrzeug verkauft wird, ohne daß der Käufer im Brief eingetragen
wird, ist es ein Scheinverkauf, denn Besitzer ist ja immer noch der Händler
(sonst würde das "Steuermodell" auch nicht funktionieren).
Dabei ist es egal, wo der Brief liegt - beim Käufer, beim Händler, bei der
Bank oder bei der Oma im Wäscheschrank.
Im Falle eines Konkurses greift der Konkursverwalter auf
Liegenschaften/Inventar/Fahrzeuge/Außenstände des Pleitiers zurück, um die
Forderungen der Gläubiger zu befriedigen.
Dazu gehören dann auch alle Kfz, die noch im Inventar geführt werden, egal
wo sie sich gerade befinden. Der Konkursverwalter kann sie sogar pfänden
lassen.
Der "Käufer" muß, notfalls gerichtlich, nachweisen, daß er der
tatsächliche Besitzer des Fahrzeuges ist, obwohl sein Name nicht im
Kfz-Brief steht.
Das ist besonders pikant bei Bargeldzahlung, weil dann kein Bankbeleg als
Nachweis über die erfolgte Zahlung existiert und wenn der Vermittler
behauptet, das Fahrzeug nur vermietet, nicht aber verkauft zu haben.

Natürlich wird das nie passieren, denn alle Menschen sind ja liiiieb ...

Rechtsanwälte mögen solche Fälle, weil sie ein lukratives Betätigungsfeld
mit hohem Streitwert darstellen.
Aber wenn man ohnehin rechtschutzversichert ist, ist das ja alles kein
Problem ...

Also: Wenn über Vermittler, dann nur, wenn der Käufer am Tag des Kaufes
als Eigentümer im Brief eingetragen wird, damit sofort unbegrenzt über das
Fahrzeug verfügen kann und keinen Zugriff Fremder mehr fürchten muß !

Hallo Reinhard:waving:

ich stehe als KFZ-Halter im Brief drin, bin also der Besitzer. Da aber das Fahrzeug von der Bank finanziert wird, ist die Bank der Eigentümer des Fahrzeugs und zwar solange, bis das Fahrzeug bezahlt ist. Derjenige, der den Brief in der Hand hält, kann über das Auto verfügen, egal wer dort als Halter eingetragen ist. Deswegen sollte man den KFZ-Brief auch nie im Auto lassen (im Falle eines Diebstahls) oder sonst irgendwie aus der Hand geben. Wenn ich die Raten nicht mehr bezahlen könnte, würde die Bank mein Besitz verkaufen können. Ich besitze ein Einfamilienhaus, aber der Eigentümer ist die Hypothekenbank und steht im Grundbuch drin...wird nicht bezahlt, ist mein Besitz futschipituto, also weg. Besitz ist noch lange nicht Eigentum.
Da herrscht in Deutschland noch ganz viel Unwissenheit in den Menschen.

Es grüßt ganz nett:waving:

der Lothar

Nachtrag: Ich möchte dich hier nicht als "doof" und "unwissend" darstellen, sondern allgemein darauf hinweisen. Im Bezug auf Fahrzeugkäufe werden in Deutschland ganz viele Fehler gemacht, weil unsere Rechtssprechung nicht immer eindeutig ist. Auch im Immobiliensektor werden viele Menschen über den Tisch gezogen...einfach aus Unwissenheit. Leider ist das so:-(


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