KangooLogo
Aktuelles / News ] [ Forum ] [ Wiki ] [ Galerie ] Kleinanzeigen ]
Impressum ] [  Hilfe und Infos  ]




Avatar

Empfehlung Anhängerkupplung: starr oder abnehmbar? (TTT-Technik, Tipps und Tricks)

chrysophylax ⌂, Wetzlar, Tuesday, 02.06.2009, 09:46 (vor 5684 Tagen) @ maik63de

Sinngemäß: Nichts darf das Kennzeichen (auch nur teilweise) verdecken! Sollte die abnehmbare AHK das tun, muß sie bei Nichtbenutzung abgenommen werden.

Da muß man sich wohl keine Sorgen machen - schau dir mal dein Avatar-Bild an, wenn eine Hängerkupplung so weit hoch reichen würde, daß sie das Kennzeichen verdeckt, wäre die Heckklappe nicht mehr zu öffnen.... Bei den Tür-Varianten genauso....

1. §30c (1) Stvzo Vorstehende Außenkanten "Am Umriß der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, daß sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden."

Das Hervorstehen einer abnehmbaren AHK könnte also als vermeidbar eingestuft werden, weil sie eben im Gegensatz zur starren AHK problemlos entfernt werden kann.[/b]

Das könnte glaub ich schon eher treffen - gibts hier Verkehrsjuristen ? Andererseits kann ich mir nicht vostellen, daß die Politösen neuerdings auch bei jedem Auto mit Haken unters Auto kriechen, um im ruhenden Verkehr festzustellen, ob der eventuell abnehmbar ist und auch abgenommen werden müßte....

chrysophylax.

--
Kangoo G1 Ph1 Benziner RT1.4 Bj99 75PS quietschgelb ["meiner" bis 03/08] &
Kangoo G1 Ph2 Diesel 1.5dCi Bj08 82PS quietschrot ["meiner" seit 03/08] &
Kangoo G1 Ph2 Diesel LKW 1.5dCi Bj03 65PS weiß ["in Pflege"]


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion