ABE Frontbügel / Kuhfänger Cobra (Kleinanzeigen)
Hallo,
hatten Wir diese Diskussion nicht schon mal ?
Der Fußgängerschutz wurde in den Crashtest aufgenommen, den jedes Fahrzeugmodel (PKW) bestehen muß, um für den Verkehr zugelassen zu werden.
Also dem Hersteller beim Bau verboten sowas zu verwenden, was Fußgänger gefährdet.
Bin ich auch dafür.
Nix und niemand hindert Oberförster Hugo seinen Tarzan dran, einen ensprechenden Gegenstand anzuschrauben, wenn eine ABE bzw. COC dazu vorliegt.
Oder einen Tüver, einen passenden Einzutragen.
Wer einen Rehbock von 150kg vorne im Motor hatte, weiß, wozu so ein Teil taugt.
Schaden von den Insassen abzuhalten.
Auch, nach dem 8. Scheinwerfer, werden Schutzgitter recht freundlich.
Und ein Verbot würde auch den Bagger bzw. dessen Schaufel aus dem Straßenverkehr verbannen. Wo ist denn da der Fußgängerschutz.
Oder die Pumpe der Feuerwehr vorne dran. Fußgängerschutz ?
Meines Wissens, ist der "Bullfänger" für die G1/PH1 per ABE Zugelassen.
Also bis ca. 2003.
Später kann der Tüver eintragen. Kann. Nicht muß.
Und für "nice to have", täte ich es nicht. Warum auch.
Dem Waldarbeiter / Bauern auf dem Dorf, warum net.
Gruß
Mc Stender
Ps.: Selbst die Fahrzeuge mit den "Witwen-Türen", die nach vorne Öffnen wurden nie verboten und auch wieder in "Neu-Fahrzeugen" zugelassen.
Witwen-Türen, weil die sich in Kurven gerne öffneten und Füßgänger ....
Nun ja. Fußgängerschutz.