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Anhängerkupplung an G1PH2 nachrüsten (TTT-Technik, Tipps und Tricks)

Horst, Monday, 31.05.2021, 09:54 (vor 1053 Tagen) @ Schrauber

Hi,
der MC hat schon Recht.
Im Fahrzeugschein steht ob man eine mit EG-Typ Genehmigung und oder mit ABE anbauen darf. ( Das ist auch nicht das gleiche !!)
Dann geht's ohne Eintragung, wenn das erfüllt ist.
Es gibt durchaus Fahrzeuge wo das nicht drin steht!
Bei meinem e-up zum Beispiel.
(Deshalb steh ab Werk auch keine zulässige Anhängelast drin)
Dennoch kann man da eine anbauen, wenn der Hersteller der Kupplung das passende Gutachten hat, dann muss es aber abgenommen und eingetragen werden. Und auch das gibt's für den e-up, ist also alles ein reales Szenario was der MC da angedeutet hat.
Und ich hab auch ein Beispiel wo nur eine mit EG Typgenehmigung aber eben nicht mit ABE einfach so dran darf ohne Abnahme und Eintragung.

Aber ja, die meisten Kupplungen haben ne EG Typ Genehmigung, und bei den meisten Fahrzeugen ist der verbaut einer solchen auch vorgesehen. Aber eben nicht alle.

Gruß
Horst


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