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Laderaumabtrennung FC01 Bj. 2001 (Camping / Einbauten)

biggi, Monday, 11.09.2023, 15:07 (vor 476 Tagen) @ edefault

Bei Nutzfahrzeugen/LKW (Kangoo Kasten hat N1 Zulassung) ist gesetzlich eine Klare Trennung vom Fahrgastraum incl. Fahrer von der Ladung/Nutzlast vorgesehen. Das Durchbrechen der Ladung oder Ausdünstungen der Ladung in die Fahrerkabine ist durch "bauliche" Maßahmen enstprechend (auch beim Standartcrash) zu verhindern und im Rahmen der Typgenehmigung nachzuweisen.

Da spielt auch noch erschwerend mit rein, daß bei Nutzfahrzeugen (gewerblicher Einsatz ist der Standartfall) der Fahrerplatz und ggf. Beifahrerplätze ja Arbeitsplatz ist und damit auch dem Arbeitsschutz unterliegt.

Bei einem PKW Kombi hast Du das Problem nicht, weil der eher privat und zum Personentransport genutzt wird, und auch das Nutzfahrzeugkriterium: Laderaum (m²)nach der letzten Sitzreihe größer als Passagierraum "selten" erfüllt.


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