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Laderaumabtrennung FC01 Bj. 2001 (Camping / Einbauten)

biggi, Tuesday, 12.09.2023, 07:50 (vor 466 Tagen) @ sewa

So neu ist das nicht.

Liegt zum Teil einfach daran, daß die Prüfkriterien anders gewichtet werden.
Früher waren fehlerhafte Leuchtweitenregulierung Bagatelle, heute gravierender Mangel=keine Plakette, analog beim Thema fehlende "Trennwand-gitter": lag mal in der "Selbstverantwortung des Fahrers" ....

Die Ausführung an sich ist/war so nicht vorgeschrieben, wichtig war zuerst einmal überhaupt etwas, quasi den guten Willen zeigen, damit nicht "Heile" Europaletten frei durchmaschieren konnte. Heute sieht es etwas anders aus...

Dann hängt es auch neben den gesetzlichen Vorgaben etwas vom Hersteller und seiner Philosophie ab:

Der eine sagt: "Meine Trennwand muss in der Lage sein, die gesamte Nutzlast in "ungesicherten" Zustand, beim Norm-Crash aufzuhalten, ohne Durchschlag". Der andere sagt: "Ich unterstelle erst einmal korrekte Ladungssicherung mit den Zurrösen/Netzen/Gummimatten und setze entsprechend viele stabile deutlich sichtbare Zurrösenpunkte. Falls dann doch noch etwas schief geht, montiere ich bodennah einen massiven "Doppel-T Träger", der rutschende Verbände aufhält, für den evtl. Kleinkran, der sich aus dem gesicherten Blöcken lösen könnte, ziehe ich oberhalb eine 0.8mm Alu-Trennwand ein."

Früher konnte man unter mehreren Trennwandvarianten als Sonderausstattung wählen oder abbestellen. Heute kann man maximal noch Trennwand mit oder ohne Fenster und ggf. klappbar im Bereich Beifahrer (dann kann der aber auch nicht mehr mitfahren, und Fahrer sitzt abgeschirmt, auch zur Seite...) anwählen.


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