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Umbau Front G1Ph2 auf G1Ph1 möglich? (TTT-Technik, Tipps und Tricks)

kutscher-uli, (vor 2556 Tagen) @ meinautoistkaputt

Ich würde das umbauen und fertig, da kräht kein Hahn nach.

Ich habe meine Autos immer umgebaut, teilweise auch optisch gealtert, z.B. Ascona B von Kunststoffstoßstangen auf verchromte Stahlstoßstangen ungerüstet oder meinen derzeitigen Caddy 1 auf eine kpl. US-Stoßstange einschl. anders platzierter Fahrtrichtungsanzeiger.

Niemals hat das irgend jemand erwähnt und ich bin damit oft beim TÜV vorgefahren um irgendwelche Eintragungen machen zu lassen!

Auf den Scheinwerfergläsern steht alles erforderliche um sie als das zu nutzen was sie sind: Frontscheinwerfer!

Ort der Zulassung

E1 Deutschland
E2 Frankreich
E3 Italien
E4 Niederlande
E5 Schweden
E6 Belgien
E7 Ungarn
E8 Tschechien
E9 Spanien
E10 ehemaliges Jugoslavien
E11 Grossbritannien
E12 Österreich
E13 Luxemburg
E14 Schweiz

Und Ort der Zulassung bedeutet nicht das man sie nur am Ort der Zulassung nutzen darf sondern es ist der Ort an dem sie geprüft wurden. Das E bedeutet das sie EU-weit benutzt werden dürfen! Witzigerweise gehörte z.B. auch die Britische Kronkolonie Hongkong auch mal zur EU, da kamen dann die billigen LED-Rücklichter her, mit E-Zeichen! Nur um mal zu zeigen was so alles legal möglich ist!

Scheinwerfer
Ausführung

A - Begrenzungslicht
B - Nebellicht
C - Abblendlicht
R - Fernlicht
CR - Fern- und Abblendlicht
C/R - Fern- oder Abblendlicht
HC - Halogen Abblendlicht
HR - Halogen Fernlicht
HCR - Halogen Fern- und Abblendlicht
HC/R - Halogen Fern- oder Abblendlicht
DC - Xenon Abblendlicht
DR - Xenon Fernlicht
DC/R - Bi-Xenon
/ - nicht zusammen einzuschalten

Bei so einem Umbau entstehen keine scharfen Kanten an denen sich jemand verletzen kann, dass Crashverhalten wird sich wohl kaum verändern oder haben die Airbags im Ph. 2 ein anderes Steuergerät/einen anderen Sensor?

Ehrlich geasgt sehe ich hier eine ähnliche Diskusion aufkommen wie beim Thema "Seitenwindabweiser", mit denen fährt meine Frau auch schon fast 15 Jahre lang rum! Man muss auch mal die Kirche im Dorf lassen!

Nehmen wir mal an man würde zum TÜV fahren um das eintragen zulassen, wie soll der arme Mann das machen? Hätte man eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Hersteller wäre es kein Problem, wenn nicht dürfte der Prüfer das gar nicht! Der darf nämlich auch nicht einfach alles abstempeln was im gut gefällt!


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