Re: TÜV-Test Renault (TTT-Technik, Tipps und Tricks)
Als Antwort auf: TÜV-Test Renault von Wolf-Dietrich Hoppe am 23. Oktober 2005 12:07:
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Hallo Wolf Dietrich,
die Vertragshändler bzw. Werkstätten geben ja im Vorfeld ihr Einverständnis zur Überprüfung durch den Hersteller. Ob das eine Bedingung für den Status als Vertragshändler /-werkstatt von Renault ist kann ich nicht sagen, aber letztendlich sollte einer Werkstatt im Rahmen der eigenen Qualitätssicherung an solchen (unangekündigten) Test gelegen sein.
Aus meiner Sicht bleibt das Problem der Testindikation. Da keine gravierenden bzw. sicherheitsrelevanten Fehler eingebaut werden dürfen, erkennt eine WErkstatt m.E. sehr schnell ob das Fahrzeug manipuliert wurde und sucht dann dementsprechend nach weiteren Fehlern, wobei auch bekannt sein dürfte, dass i.d.R. 7 Fehler eingebaut werden. In meinem Fall hatte der TÜV Mitarbeiter Bedenken und beließ es bei 5 Fehlern. Und ich bekam nach der Inspektion das Geld vom Prüfer gegen Quittung und der hat es sich dann bei der Nachbesprechnung mit der Werkstatt zurückgeholt.
Alles in allem eine gute Sache (wenn die WErkstatt alles findet).
Viele Grüße
Tim
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