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Tagfahrlicht (Plauderei)

Mc Stender, Hamburg, Thursday, 09.08.2018, 14:30 (vor 2080 Tagen) @ Lotti Karotti

Wo ist jetzt da das Problem?

Hallo,
das Problem ?
Ich kenne die Nummer nicht, kannst Du mal kurz nachschauen, was in der dazugehörigen Doku / im Zertifikat steht ?

Das Prüfzeichen meint nur, das der Gegenstand zur Verwendung im Straßenverkehr zugelassen ist, wenn die dazugehörige Doku / Zertifikat eingehalten wird.

Da steht dann drinne, an welchem Modell / Version oder sonst was.
Auch (hier) Einstellungen oder Anschlüsse / Zulässige Watt / Farbe der Leuchtmittel findest Du darin.

Ein Diesel Kat unter einem Benziner macht keinen Sinn und ist mit Sicherheit auch nicht zugelassen. Prüfzeichen hin oder her. Auch wenn es passen mag.

Für mich der Blödsinn in Reinkultur.
Du hast Zertifikat / Doku einzuhalten, das findest Du in der STVO.
Andernfalls Verlust der Betriebserlaubniss.

Aber der Handel / Verkäufer ist nicht verpflichtet, Dir, als Käufer, diese Info´s auszuhändigen. Dolles Ding.
Das "Nicht mitführen müssen" heist nicht, einhalten egal.

Klar, eine Werkstatt (sollte) mal eben nachschauen können, past, oder past nicht, oder ist so passend zu machen.

Aber so ?

Gruß
Mc Stender


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