Immer die Verkäufer-Texte (Plauderei)
Hallo,
da schau mal.
https://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Pr%C3%BCfzeichen
Ich zitiere daraus.
Das so gekennzeichnete Bauteil darf in Deutschland und Österreich ohne speziellen Eintrag in die Fahrzeugpapiere mitgeführt und betrieben werden – es bedarf also weder eines Teilegutachten (TGA), noch einer EG-BE/ABE, solange der in der Genehmigung vorgegebene Verwendungsbereich eingehalten wird.
Der Text der Genehmigung ist das Maß der Dinge. daher auch die Nummer relevant, die die Genehmigung spezifiziert.
Z.b. die Einbauposition oder die Helligkeit ist darin aufgeführt.
Gruß
Mc Stender
Ps.. Hier eine "Freie" Übersetzung der Genehmigung. Einfach geht anders.
https://de.wikipedia.org/wiki/Tagfahrlicht
Auszug daraus. Tagesfahrlicht.
Abstand vom Boden: mindestens 250 mm, maximal 1500 mm
Tagesfahrlicht und Positionslicht / Standlichtersatz.
Abstand vom Boden: mindestens 350 mm. Also als Nebelscheinwerferersatz ... Melde ich Nachmessbedarf an. G1, past es nicht.