KangooLogo
Aktuelles / News ] [ Forum ] [ Wiki ] [ Galerie ] Kleinanzeigen ]
Impressum ] [  Hilfe und Infos  ]




Immer die Verkäufer-Texte (Plauderei)

Mc Stender, Hamburg, Thursday, 09.08.2018, 16:54 (vor 2059 Tagen) @ Lotti Karotti
bearbeitet von Mc Stender, Thursday, 09.08.2018, 17:46

Hallo,
da schau mal.
https://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Pr%C3%BCfzeichen

Ich zitiere daraus.
Das so gekennzeichnete Bauteil darf in Deutschland und Österreich ohne speziellen Eintrag in die Fahrzeugpapiere mitgeführt und betrieben werden – es bedarf also weder eines Teilegutachten (TGA), noch einer EG-BE/ABE, solange der in der Genehmigung vorgegebene Verwendungsbereich eingehalten wird.

Der Text der Genehmigung ist das Maß der Dinge. daher auch die Nummer relevant, die die Genehmigung spezifiziert.

Z.b. die Einbauposition oder die Helligkeit ist darin aufgeführt. ;-)

Gruß
Mc Stender


Ps.. Hier eine "Freie" Übersetzung der Genehmigung. Einfach geht anders.
https://de.wikipedia.org/wiki/Tagfahrlicht

Auszug daraus. Tagesfahrlicht.
Abstand vom Boden: mindestens 250 mm, maximal 1500 mm

Tagesfahrlicht und Positionslicht / Standlichtersatz.
Abstand vom Boden: mindestens 350 mm. Also als Nebelscheinwerferersatz ... Melde ich Nachmessbedarf an. G1, past es nicht.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion