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Tagfahrlicht EU-Richtlinie (Plauderei)

Lotti Karotti, Saturday, 18.08.2018, 11:25 (vor 2070 Tagen) @ meinautoistkaputt
bearbeitet von Lotti Karotti, Saturday, 18.08.2018, 11:31

Ohne Tageslicht, keine Zulassung (in Verkehrbringung) seit 2011.


Ich habe gelesen, alle neu typisierten ...; nicht alle Neuwagen, wie oft fälschlicherweise behauptet wird.

Und bitte nicht andere Sachen hier reinbringen. Wir sind hier nur beim Tagfahrlicht!

Und auch hier noch einmal zum Mitschreiben:

"Nach der Richtlinie 2008/89/EG der Kommission vom 24. September 2008 zur Änderung der Richtlinie 76/756/EWG des Rates und zur Anpassung an die UN/ECE-Regelung Nr. 48 müssen ab 7. Februar 2011 alle neuen Fahrzeugtypen und neu in Verkehr kommende Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit vier Rädern und maximal 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz) (M1) und Kraftfahrzeuge für Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern und mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t (N1) in der Europäischen Union mit Tagfahrlicht ausgerüstet sein, um eine Betriebserlaubnis oder eine europäische Typgenehmigung (ECE-Homologation) zu bekommen. Ab 7. August 2012 gilt die Pflicht zur Ausstattung mit Tagfahrleuchten für alle anderen neuen Fahrzeugmodelle.[3][4]"
https://de.wikipedia.org/wiki/Tagfahrlicht
Wer jetzt noch Lust hat, ganz genau die EU-Regelung herauszusuchen, der darf dieses gerne noch tun!

Und um es jetzt noch eindeutiger zu haben: Vergleicht mal die Typgenehmigungsnummer im Fahrzeugbrief von einem Kangoo 2008 und eines von 2016 - 2018.....Freiwillige vor, die eben mal die Typennummern posten.

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1.6 16V Bj.2007 KC1N mit BRC-Gasanlage
Roter Roadrunner mit 395.000km auf der Uhr verkauft
Nachfolger Clio 5 Tce100 LPG, 32.000km gelaufen und nach kl. Unfall getauscht gegen Volvo V40 T2 (2017)


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