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Tagfahrlicht EU-Richtlinie (Plauderei)

Horst, Sunday, 19.08.2018, 06:40 (vor 2070 Tagen) @ Lotti Karotti
bearbeitet von Horst, Sunday, 19.08.2018, 07:05

Hallo,
In deiner Interpretation macht die Formulierung "neue Fahrzeugtypen" überhaupt kein Sinn, genau die kommt nun mal aber vor.
Wenn man das Wort versagen, als "nicht neu erteilen" und nicht als "erloschen" interpretiert macht die Formulierung "neue Fahrzeugtypen" eben auch Sinn.
Und es ist nicht zulässig, das ganze mit anderen Dingen zu vergleichen, bei denen die Gesetzgebung das ganze anders geregelt hat. Es wird eben nicht bei allen neuen Dingen die Einführung gleich geregelt. Man könnte das zwar so erwarten so wirds aber einfach nicht gemacht. Die haben immer neue Ideen.
Reifendruckkontrollsysten war bei der erlangung der Typzulassung irgendwann ab 2012 erforderlich, man konnte die Fahrzeuge ohne jedoch nch bis 2014 erstmalig im Straßenverkehr zulassen.

Bei den Dingen mit der "zweiten Frist" wo irgendwann auch bei vorhandener Typzulassung ein Fahrzeug nicht mehr das erste mal im Straßenverkehr zulassbar ist gibt es in der Regel dann auch sehr viel Presseberichte zu dem Thema zum Zeitraum wo diese "zweite" Frist abläuft.
Und die gabs beim Reifendruckkontrollsystem im Jahr 2014 zuhauf.

Auch wenn es nur Indiez ist, beim Tagfahrlicht gabs das Thema mit der Nichtzulassbarkeit nicht in der Presse.


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