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Rundfunkbeitrag für moderierte Accounts der ÖR Medien (Plauderei)

tidi, (vor 3556 Tagen) @ JAU

Stichwort: Grundversogungsauftrag.

Mit der selben Argumentation könnte man dann auch jede Sportübertragung oder Kinofilmlizenz als unberechtigt darlegen. Da stehen schließlich auch keine Wohltäter dahinter - ohne Lizenzgebühren läuft garnix.

Hallo Jau,

das sehe ich nicht so.
Wenn öffentlich rechtliche Medien über Kanäle kommunizieren, deren Geschäftsmodell im Datensammeln (und Weiterverkauf der Daten) ihrer Nutzer besteht, dann unterstützen die ÖR Medien datenschutzrechtlich fragwürdige Praktiken.

Bei Fußballübertragungen muss ich nicht Mitglied des Vereins sein, um das Spiel zu sehen, zudem ist die Kommunikation hier nicht bidirektional.

Gruß

Tim


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