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Lampenfassung Kennzeichenleuchte (TTT-Technik, Tipps und Tricks)

meinautoistkaputt, Friday, 08.07.2022, 22:24 (vor 630 Tagen) @ Mc Stender

Ja, man kann vieles.
Aber nur 1:1 erhält die Betriebserlaubnis = Zulassung.

Das weißt du woher?

Vor vielen Jahren habe ich in einer Zeitschrift gelesen, daß eine zugelassene Kennzeichenbeleuchtung an einem anderen Fahrzeug verbaut werden darf. Ob jetzt noch eine Einzelabnahme notwendig ist, weiß ich nicht mehr.

Apropos 1:1:
Laut deiner Meinung wäre es also nicht möglich, irgendwelche Rückspiegel am Motorrad anzubauen oder Blinker auszutauschen.

Liegst du da wirklich richtg?


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