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LED-Kennzeichenleuchte eintragungsfrei (TTT-Technik, Tipps und Tricks)

Horst, Monday, 11.07.2022, 10:26 (vor 443 Tagen) @ Mc Stender
bearbeitet von Horst, Monday, 11.07.2022, 10:47

Sorry wie kommst Du darauf, das kann einfach nicht stimmen.
Man darf doch auch Anhängerkupplungen mit E Kennzeichnung ohne vorführen verbauen.
Auch wenn der Hersteller gar keine oder ganz andere ab Werk verbaut.
Und bei Standheizungen ist es auch genau so, das hatte ich jetzt an mehreren Fahrzeugen, da war nie eine Vorführung erforderlich weil die eine E Zulassung hatten.
Bei der ersten im G1 Ph1 damals hatte ich noch ein StandheizungsModell ohne E Zulassung, daher musste die noch vorgeführt werden. Das war ne Webasto im Jahr 2002 ..da gab's schon die ersten Standheizungen mit dem E, aber nicht für den G1 Ph1 Kangoo.

Das einzig entscheidende ist was in der ECE Zulassung der Ersatzleuchte steht.

Und selbst die Umrüstlösungen mit H4 / H7 LEDs von Philips oder Osram in den Scheinwerfern ist ja ohne jegliche Vorführung möglich. Da es sich in diesem Fall dann um eine ABG handelt ( hängt mit dem nur Leuchtmittel Tausch zusammen ) muss man die leider mitführen. Und auch da muss man natürlich die Vorgaben in den ABG beachten. Und die Fahrzeuge haben allesamt kein LED als Abblendlicht ab Werk, das ist ja genau die Zielgruppe.


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