Lampenfassung Kennzeichenleuchte (TTT-Technik, Tipps und Tricks)
Der Pferdefuß = das böse Erwachen ist immer dann, wenn geschaut wird.
Und Haftung, nach STVO ist auch nur 50 Millionen Euro.
Mit ner Versicherung kann man sich vielleicht noch einigen.
Mit Krankenkassen / Rentenanstalten weil Personenschaden, per Gesetz nicht.
Hast Du dazu irgendwo belastbare Informationen bzw. mal ein Beispiel?
Ich persönlich glaube nicht, dass sich die Haftpflicht-Versicherung so einfach aus ihrer Verpflichtung nehmen kann. Die zahlt ja auch bei fahrlässigem Verhalten des Fahrers.
Das Nachschauen = past + darf, nun ja.
Das ist (Gewerblich) Sache der Werkstatt. Da ist auch ne Versicherung, wenn verbaut wird, was nicht darf.
Die Werkstatt haftet für ihren Fehler, aber nicht für Folgeschäden. Die Werkstatt baut versehentlich eine LED anstatt Sofitte ein und der Fahrer macht einen Auffahrunfall, weil er abgelenkt war. Und jetzt kommt ein Sachverständiger, bemerkt die falsche Kz-Leuchte und die Werkstatt zahlt?
Hallo,
die Haftpflichtversicherung zahlt in jedem Fall.
Das ist Gesetz.
Und dann ?
Tja, dann gibt´s den Regress. Und das kann dann sehr, sehr Teuer werden.
Auch ne Anhängerkupplung ist an dem Fahrzeug zugelassen. Per E-Nummer.
Das ist unkompliziert. Nur, was ist, wenn die Bolzen nicht per Drehmoment angezogen wurden. Oder anstelle Bohrungen langlöcher entstanden sind, die den jeweiligen Querträger schwächen ? Oder Bolzen gar nicht erst montiert bzw. die falsche Festigkeit haben. Steht alles im Papierkrieg der E-Nummer.
Hat das eine Werstatt gemacht, so muß deren Betriebshaftpflicht den Schaden g.g. übernehmen. So die Rechnung noch existiert.
Auch, wenn eine LED - Version verbaut wird und ab Werk nur eine Soffitte = Glühfaden verbaut wurde.
Vorteil von LED ?
1. weniger Energie (Öko).
2. weniger Wärme (schmort halt nicht).
3. das Entscheidende, kannst "klappern" und die Klappe zuschlagen.
Die LED jukt´s irgendwie gar nicht. Der Glühfaden ist hinne.
Gleiches gilt für die Standheizung. Die Rechnung der Werkstatt ist der Nachweiß für die ordnungsgemäße Montage. Auch, wenn der Tüv zweifel anmeldet.
Ist mir auch passiert. Ein Anruf und erledigt. Das Typenschild der Standheizung (Aufkleber im Motorraum) wurde gesucht.
Gruß
Mc Stender
Ps.: Die Ümrüssätze auf Xenon-Brenner sind, auch von Osram, Fahrzeug gebunden. = der Fahrzeug Typ und Modell / Baujahr / Fahrgestellnummer muß passen. Sorry, kein "Persil-Schein" egal welches Auto, rein damit. H4 raus und past.
--
G1Ph2 1,2Lt./16V 75PS = D4F 730 aus 2007 KC1D sollte sein.