Lampenfassung Kennzeichenleuchte (TTT-Technik, Tipps und Tricks)
Der Pferdefuß = das böse Erwachen ist immer dann, wenn geschaut wird.
Und Haftung, nach STVO ist auch nur 50 Millionen Euro.
Mit ner Versicherung kann man sich vielleicht noch einigen.
Mit Krankenkassen / Rentenanstalten weil Personenschaden, per Gesetz nicht.
Hast Du dazu irgendwo belastbare Informationen bzw. mal ein Beispiel?
Ich persönlich glaube nicht, dass sich die Haftpflicht-Versicherung so einfach aus ihrer Verpflichtung nehmen kann. Die zahlt ja auch bei fahrlässigem Verhalten des Fahrers.
Das Nachschauen = past + darf, nun ja.
Das ist (Gewerblich) Sache der Werkstatt. Da ist auch ne Versicherung, wenn verbaut wird, was nicht darf.
Die Werkstatt haftet für ihren Fehler, aber nicht für Folgeschäden. Die Werkstatt baut versehentlich eine LED anstatt Sofitte ein und der Fahrer macht einen Auffahrunfall, weil er abgelenkt war. Und jetzt kommt ein Sachverständiger, bemerkt die falsche Kz-Leuchte und die Werkstatt zahlt?
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