Sinn und Unsinn von Kurzstreckenfahrten mit dem Kangoo (Plauderei)
Moin
ist es ja auch nicht. So wie das im Gesetz furmuliert ist muss das Verhalten schon fast provokativ sein.
Es ist ja als hin und her herfahren formuliert. Darunter ist sicher nicht nur einmaliges hin und zurück gemeint sondern eben sinnloses hin und her bis sich jemand drüber aufregt. Und es muss ja sogar innerorts sein.
Und auch wenn die 50 Meter wenig Sinn machen. Auch da kann das Gesetzt nie und nimmer greifen.
Denn Alternativen wird es praktisch immer geben, darauf zielt das nie und nimmer ab.
Ich glaube, wann das Gesetz und wie das Gesetz greift, entscheiden immer noch die Richter. Versuche mal die Strafe zu umgehen, wenn du durch eine Anliegerstraße fährst, die mit "Anlieger frei" beschildert ist und du dein nichtberechtigtes Anliegen äußerst
Und hinsichtlich der nicht immer gleichlautenden Gerichtsurteile sollte man es lieber nicht darauf ankommen lassen und sich so verhalten, dass man gar nicht erst in diese Lage gerät.
http://www.kanzlei-hoenig.de/specials/juristenalltag/straf-bussgeld-sachen/unnuetzes-hi...
Greift der §30 bei der Supermarktfahrt nicht, könnte es der §1 doch noch tun, wenn sich der "böse Nachbar" derart belästigt fühlt.
Viele Grüße
Lothar