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Sinn und Unsinn von Kurzstreckenfahrten mit dem Kangoo (Plauderei)

Lotti Karotti, (vor 3374 Tagen) @ Retzer

Dann müsste man aber schon die Antriebsart bei der Berechnung der Kfz-Steuer dementsprechend auf Benzin/Gas anwählen können. Kann man aber selbst bei Fahrzeugen ab 2014 noch nicht einmal. Die Berechnung findet nach wie vor nach den Werten für Benzin statt.


nö das geht indirekt über den co2 wert in der zulassung
und der kommt aus deinem abgasgutachten oder bei werksumrüstung aus der eg-übereinstimmungsbescheinigung

http://www.kba.de/DE/ZentraleRegister/ZFZR/Info_behoerden/Leitfaden_ZulBescheinigungen/...
gugst du erklärung zu V.7

Ok, dann muss ich mir ja doch was neues kaufen :-D

Und warum wird das nicht bei den "Altfahrzeugen" auch so gemacht?
Mit absoluter Sicherheit und nachweislich wird bei LPG viel weniger CO2 ausgestoßen, als bei Benzin.
Ich zahle für Hubraum die Kfz-Steuer, nicht für die Emission. Berechnet wird für Benzin 177g/km, nicht aber für LPG. Also faktisch das Gleiche, wie ein Benziner ohne LPG-Anlage.
Und das empfinde ich als Ungerechtigkeit.

Auszug aus meiner COC:

[image]

Ein Abgasgutachten von damals liegt/lag mir nie vor.
Nur die Nummer dazu hab ich:
DEKRA 485-2007-05-18-15983333-2372 vom 18.05.2007
Was muss ich machen? Kann man nachträglich noch was an der Kfz-Steuer regeln?

Viele Grüße

Lothar


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