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Sinn und Unsinn von Kurzstreckenfahrten mit dem Kangoo (Plauderei)

Lotti Karotti, (vor 3374 Tagen) @ Horst

Moin

genau der Gesetzgeber hat ganz bewusst bei alten Fahrzeugen das alte Recht belassen.
Man stelle sich den Aufschrei vor wenn jemand deutlich mehr zahlen muss.
Die Diskussionen gabs ja sogar obwohl es nur für neue Autos galt.
Man muss sich ohnehin klar sein, der Kangoo würde vermutlich auch bei neuem Recht mehr bezahlen.
Mag sein, dass Gas es drehen würde, sicher wäre ich mir nicht.

Ergänzung:

Ich hoffe ich hab richtig gerechnet:
Der G1 1,6 Liter mit altem Recht: 108 Euro
Hypotetisch nach neuem Recht: 196 Euro ( Bei 177g/km CO2)

Ich hab keine Werte für Gas, nehme mal 20% weniger CO2 an ( aus dem holem Bauch):
Ergibt 124 Euro.

Ok, vielleicht denke ich da auch nur falsch....oder der Gesetzgeber hat da nicht richtig nachgedacht. Trotzdem finde ich es richtig ungerecht, wenn man den CO2-Ausstoß durch seine Wahl auf LPG (oder auch CNG) reduziert und nichts davon hat. Also auf gut Deutsch gesagt: Man wird dafür bestraft, wenn man der Umwelt etwas Gutes tut.

Viele Grüße

Lothar


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