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Petition zu Kurzzeitkennzeichen (neues Gesetz) (Plauderei)

JAU ⌂, 74632, (vor 4240 Tagen) @ Wintergarten

Fuer ca 70 EUR kann man, bis jetzt, ein Kurzzeitkennzeichen bekommen mit dem man ein nicht angemeldetes Auto innerhalb von 5 Tagen von A nach B bewegen kann. Das ist durchaus nuetzlich, wenn man z.B. einen schoenen G1P1 irgendwo von Privat gefunden hat, der aber schon abgemeldet ist.

Es ist weiterhin möglich abgemeldete Fahrzeuge mit einem Kurzzeitkennzeichen zu bewegen, nur muss das Fahrzeug dazu gültige HU und AU haben.

Es war nämlich möglich (und auch seither schon nicht erlaubt!) mit dieser Nummer Showcars, Umbauten, Rennfahrzeug oder einfach Schrottmühlen quer durch Deutschland zu bewegen die niemals nicht den TÜV-Segen bekommen hätten.
Ich finde die Entscheidung gut, für sowas gibts nämlich Anhänger.


mfg JAU

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ehemals 4x4 1,6l G1/Ph1 2002

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