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Habe per Zufall das "2 Landkreise Rätsel" gelöst. (Plauderei)

BIRDY3, (vor 4260 Tagen) @ Superaxel

Ich habe wie der Betreff schon verrät, das Lotharsche 2 Landkreise Rätsel gelöst:

Offenbar wurden da zwei Sachverhalte vermischt:

Man darf mit seinem Wagen zum Straßenverkehrsamt fahren und dort den Wagen abmelden. NACHDEM das Fahrzeug abgemeldet ist und die Kennzeichen entsiegelt sind, gestatten die VERSICHERUNGEN die Fahrt maximal bis in einen angrenzenden Kreis um das Fahrzeug dort ausser Betrieb zu nehmen oder umzumelden. Das ganze ist aber offenbar KEINE Sache der Zulassungsstelle oder des Kurzzeitkennzeichens sondern der üblichen Versicherungskonditionen.

So einfach kann die Lösung sein, hier sind offenbar zwei Sachverhalte einfach zusammengeworfen worden.

Axel

Kannst du uns bitte deine Quellen nennen?
Ich habe bisher nur Foreneinträge gefunden, die besagen, dass bei Abmeldung eines Fahrzeugs der Versicherungsschutz noch bis 23:59 Uhr besteht. Mir fehlt die gesetzliche Regelung. Solange dort nicht steht, dass man mit einem abgemeldeten Auto noch nach Hause fahren darf, begeht man eine Straftat und bleibt im Schadensfall evtl. auf den Kosten sitzen.

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