Habe per Zufall das "2 Landkreise Rätsel" gelöst. (Plauderei)
Ich habe wie der Betreff schon verrät, das Lotharsche 2 Landkreise Rätsel gelöst:
Offenbar wurden da zwei Sachverhalte vermischt:
Man darf mit seinem Wagen zum Straßenverkehrsamt fahren und dort den Wagen abmelden. NACHDEM das Fahrzeug abgemeldet ist und die Kennzeichen entsiegelt sind, gestatten die VERSICHERUNGEN die Fahrt maximal bis in einen angrenzenden Kreis um das Fahrzeug dort ausser Betrieb zu nehmen oder umzumelden. Das ganze ist aber offenbar KEINE Sache der Zulassungsstelle oder des Kurzzeitkennzeichens sondern der üblichen Versicherungskonditionen.
So einfach kann die Lösung sein, hier sind offenbar zwei Sachverhalte einfach zusammengeworfen worden.
Axel
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