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Habe per Zufall das "2 Landkreise Rätsel" gelöst. (Plauderei)

ColdPlay, (vor 4236 Tagen) @ Superaxel

So, nach allem was ich rausbekommen habe, ist der zunächst verlinkte Text Teil der Allgemeine Bedingungenen für die Kfz-Versicherung (AKB 2008), einer Art freiwilliger Richtlinie des Versicherungsgewerbes.

In den AGB meiner Versicherung (AXA) findet sich der gleiche Passus auch wieder.

Interessant ist die Anmerkung:

"Für alle diese Fahrten besteht Versicherungsschutz jedoch nur im Zulassungsbezirk selbst und in einem angrenzenden Bezirk. Ein Verstoß gegen diese räumliche Beschränkung ist jedoch keine Straftat (da der Versicherungsvertrag ja besteht und es sich nur im Innenverhältnis um eine Obliegenheitsverletzung bzw, um eine Risikobeschränkung handelt)."

Maßgeblich sind also die AGB der Versicherung, es gibt hierzu offenbar keine gesetzliche Regelung die einen Straftatbestand oder eine Ordnungswidrigkeit begründen würde. Privatrechtlich wirds allerdings schwierig, wenn man gegen die AGB der Versicherung verstößt. Im Schadensfalle ausserhalb dieses definierten Radius ("2 Landkreise" ) würde die HP Versicherung zunächst wohl zahlen, könnte aber wegen vertragswidrigem Verhalten die Kosten evtl. rückfordern und würde evtl. eine Weiterversicherung im Hause ablehnen. Und DANN hast Du den Punkt erreicht, dass andere Gesellschaften nach der Kündigung durch den Versicherer hellhörig werden und erhöhte Beiträge verlangen könnten.

Alles in allem kann ich mir vorstellen, dass Lothar eine Fehlinformation von seinem Amt bekommen hat genauso wie eine falsche Fragestellung oder in der zeitlichen Distanz einer Info eine Vermengung verschiedener Sachverhalte.

Axel

Dann sollte zumindest eine Entschuldigung von Dir kommen.Ob Vec-Lothar das lesen tut,ist eine andere sache.

ColdPlay

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