Was mich jetzt mal vor allem stört ... (Plauderei)
Danke für die Links! Ich lese:
"... soll die Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen auch durch die
Zulassungsbehörde am Standort des Fahrzeugs vorgenommen werden
können. Auch sollen diese nur zugeteilt werden können, wenn das
Fahrzeug, das damit gefahren werden soll bekannt ist, eine
gültige Hauptuntersuchung (HU) dafür nachgewiesen wird und das
Fahrzeug im Fahrzeugschein eingetragen wird. Ist keine gültige
HU vorhanden, sollen nur Fahrten zur Zulassungsbehörde bzw. zur
Erlangung der HU erlaubt sein."
Also kein KZK mehr "auf Vorrat", wenn man z.B. noch gar nicht weiß, welches Auto man kaufen will, dafür dann aber auch am Ort des Fahrzeugkaufs, sofern nicht im Ausland.
"Fahrten zur Zulassungsbehörde bzw. zur Erlangung der HU" decken ja dann eigentlich alles Erforderliche ab, denn m.E. fallen darunter nicht nur Fahrten zur Prüfstelle sondern auch Fahrten zur Werkstatt bzw. Probefahrten.
Gruß, Schrauber
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Kangoo 1,4 RT, EZ 10/98, zitronengelb, Originalmotor E7J 780 ersetzt durch gebrauchten E7J 634
2019 mit 112.000 km an meinen Sohn abgegeben und auf Dacia Dokker umgestiegen
Davor: Kangoo 1,2 RT, EZ 09/98, türkisblau, verkauft bei knapp 240.000 km
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